„Der nächste Schritt müsste nun sein, Maßnahmen zu planen und umzusetzen, um diese gesundheitsgefährdenden Belastungen bis zum Jahr 2015 deutlich zu reduzieren“, fordert Busse von der Landesregierung. Das sieht zumindest das geltende Wasserrecht vor, das die Erreichung der Grenzwerte bis zum Jahr 2015 für alle Grundwasserkörper vorschreibt. „Trotz des alarmierenden Grundwasserzustandes sieht das Land jedoch keinen dringenden Handlungsbedarf, ganz im Gegensatz zu anderen Bundesländern“, kritisiert Busse.
In seinen aktuellen Bewirtschaftungsplänen habe das Land vollständig auf konkrete Schritte zur Reduzierung der Grundwasserbelastung verzichtet. Stattdessen seien pauschal für sämtliche Wasserkörper Fristverlängerungen bis 2020 beantragt worden.