TBT schädigte Tiere
Viele Jahre lang waren Farben mit Tributylzinnhydrid (Tributyltin, TBT) sehr verbreitet, weil sie zwischen fünf und acht Jahre lang hielten. Allerdings greift TBT in den Hormonhaushalt von Tieren ein. Dadurch entstehen zum Beispiel bei Schnecken und Austern fortpflanzungsunfähige Imposexe. Das heißt, weibliche Tiere bilden männliche Geschlechtsorgane aus und umgekehrt.
Auch wenn TBT seit 2008 in vielen Ländern verboten ist, lässt sich die langlebige Verbindung noch in Sedimenten und in Schnecken nachweisen. Zudem ist TBT beispielweise in Südamerika noch in Umlauf. Weitere Biozide in Antifouling-Anstrichen mit giftigen und umweltgefährlichen Verbindungen sind Tolyfluanid, Zineb, Cybutryn und Zinkpyrithion (siehe Abildung links).
Umweltfreundliche Alternativen?
Als Alternativen zu diesen Antifoulings gelten Kupfer und Kupferverbindungen, zum Beispiel Kupferthiocyanat, Kupferoxid und Kupferpyridin. Aus BUND-Sicht sind jedoch auch diese Stoffe keine optimale Lösung. Zwar reicht ihre Umweltgefährlichkeit nicht an TBT heran, aber auch sie sind giftig und reichern sich in der Umwelt an. Einige Länder wie Kanada und Dänemark haben deshalb auch die Verwendung von kupferhaltigen Antifoulings bereits stark eingeschränkt.
An Alternativen für Unterwasseranstriche wird geforscht, beispielsweise an Dünnschicht-Antifoulings mit Teflonbelag oder polymeren Beschichtungen auf Silikonbasis. Diese verhindern zwar, dass sich Organismen festsetzen – allerdings verhindert das Silikon auch das Haften von Farbe und Rostschutzmitteln. Bisher sieht es also nicht so aus, als gäbe es in nächster Zeit den „umweltfreundlichen“ Unterwasserbootslack.
Europäische Richtlinie
Die europäische Biozid-Richtlinie 528/2012 regelt die Verwendung von Biozidprodukten. Danach müssen alle Wirkstoffe registriert und zugelassen werden. Ursprünglich wollte die EU bis zum 14. Mai 2014 alle auf dem Markt verfügbaren Antifouling-Anstriche bewerten, allerdings wurde der Termin auf den 31.Dezember 2024 verschoben.