BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Vergleich zum Windpark Nordergründe - Fragen und Antworten

Der BUND Landesverband Niedersachsen hat gegen die Genehmigung des Nearshore-Windparks Nordergründe zunächst geklagt, dann aber einen Vergleich geschlossen und die Klage nicht weitergeführt. Warum wurde der Vergleich geschlossen?

Aus Sicht des BUND ist der Standort des Windparks aus naturschutzfachlicher Sicht nicht geeignet. Deshalb hat er gegen die Genehmigung des Windparks geklagt. Im Laufe des Verfahrens hat das Unternehmen, das den Windpark plante, die Planung jedoch deutlich verändert: Unter anderem wurde die Zahl der Windkraftanlagen von ursprünglich geplanten 76 auf 18 reduziert, die Anlagen werden bei Massenvogelzugereignissen an bis zu zehn Tagen im Jahr abgeschaltet, der Windpark muss nach Betriebsende vollständig zurückgebaut und die Fläche anschließend von weiterer Nutzung freigehalten werden.

Aufgrund dieser veränderten Planungen hat der BUND in Abschätzung der Risiken der Klage einen Vergleich geschlossen. Wenn das Gericht gegen den Naturschutz entschieden und die Klage abgewiesen hätte, wäre das eine deutliche Ermutigung für weitere Investoren gewesen, Nearshore-Windparks zu planen und zu bauen.

Mit seiner kritischen Haltung im Genehmigungsverfahren und der Klage gegen den Windpark Nordergründe hat der BUND politischen Druck mit aufgebaut, der dazu geführt hat, dass es keine weiteren Nearshore-Windparks vor der niedersächsischen Küste geben wird.

Was beeinhaltet der Vergleich?

In dem Vergleich verpflichtet sich der Windparkbetreiber, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen auf der Insel Minsener Oog, Maßnahmen zum Vogelmonitoring und ein Forschungsprojekt durchzuführen, das die Auswirkungen des Windparks auf Vögel untersuchen wird. Außerdem verpflichtet sich der Windparkbetreiber, die Anlagen bei Massenvogelzugereignissen an bis zu zehn Tagen abzuschalten. Nach Betriebsende muss der Betreiber den Windpark vollständig zurückbauen, die Fläche wird von umweltbeeinträchtigenden Nutzungen freigehalten und für Umwelt- und Naturschutzziele gesichert.

Die Stiftung Naturlandschaft soll 20 % des vom Betreiber zu zahlenden Ersatzgeldes erhalten, das sie für festgelegte Naturschutzzwecke einsetzen wird. Wenn dies von der Stiftung nicht innerhalb einer bestimmten Frist erreicht werden kann, gehen die Kompensationsmittel zur Erfüllung weiterer von der Genehmigungsbehörde festgesetzter Kompensationsauflagen an das Land Niedersachsen.

Hat der BUND die Klage gegen Geld zurückgenommen und die Interessen des Naturschutzes verkauft?

Nein. Der BUND hat kein Geld bekommen und wird auch kein Geld bekommen. Aus Sicht des BUND stellt der Vergleich die bestmögliche Lösung für den Naturschutz dar, die zum damaligen Zeitpunkt zu erreichen war.

Teil des Vergleichs ist, dass 20 % des Ersatzgeldes, das die Windparkfirma zahlen muss, an die Stiftung Naturlandschaft fließen. Was bringt das für den Naturschutz?

Der BUND sieht die ehrenamtlich von Naturschutzfachleuten geführte Stiftung Naturlandschaft als Treuhänderin der Naturschutzinteressen. Ein positiver Effekt ist, dass die Stiftung die vom BUND im Vergleich ausgehandelten Prioritäten bei der Umsetzung der Ersatzmaßnahmen setzen kann. Die mit dem Ersatzgeld finanzierten Projekte und Maßnahmen werden auch mit dem Land Niedersachsen und der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde besprochen und abgestimmt.

Wie wird die Stiftung Naturlandschaft das Ersatzgeld einsetzen?

Die Stiftung wird, wenn der Windpark gebaut werden wird, das Geld entsprechend der Verleichsvereinbarung einsetzen: für Maßnahmen, die der Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln dienen. Damit werden zugleich spezielle Pflanzenarten und der Biotopschutz gefördert, die Flächen werden in ihrer Funktion als Brut- und Rastgebiet aufgewertet und gesichert. Bisher hat die Stiftung Naturlandschaft noch kein Geld bekommen. Das Ersatzgeld wird erst dann gezahlt, wenn mit dem Bau des Windpark begonnen wurde.

Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/themen/energiewende/windenergie/vergleich_nordergruende/