Zwischenerfolg für Umweltverbände - Entscheidung über die Elbvertiefung erneut verschoben

Der Hamburger Senat und die Umweltverbände können nicht mit einer baldigen Entscheidung zur geplanten Elbvertiefung rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 2. Oktober in Leipzig das Verfahren ausgesetzt, es will eine für das Frühjahr 2015 angekündigte Auslegung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Wasserrecht abwarten. Doch es könnte noch länger dauern.

Für immer größere Schiffe soll die Elbe weiter vertieft werden. Foto: Bernd Sterzl/pixelio.de
Für immer größere Schiffe soll die Elbe weiter vertieft werden. Foto: Bernd Sterzl/pixelio.de

Die richterliche Entscheidung aus Leipzig kam nicht unerwartet, doch ihre Bewertung könnte unterschiedlicher kaum sein. Während die Umweltverbände BUND, NABU und WWF nach der Verkündung des Bundesverwaltungsgerichts weitere Hürden für die Elbvertiefung sehen, sprechen Senat und Hafenwirtschaft zwar von einer ärgerlichen Verzögerung, aber dass die Elbvertiefung komme, sei jetzt klar. Deutlich wurde das Hamburger Abendblatt: „Für die Planungsbehörden Hamburgs und des Bundes ist es ein Desaster, eine 5 auf der Notenskala von 6.“


Offensichtlich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss in vielen Punkten beanstandet hat. So sei etwa im Bereich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Methodik der Untersuchungen nicht nachvollziehbar, fachlich nicht hinreichend hinterlegt und daher rechtlich nicht tragfähig.


Auch bei der Erfassung besonders geschützter Arten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung stellten die Richter grobe Fehler fest. So sei mit dem Schierlingswasserfenchel nur eine von 131 gefährdeten Arten einer näheren Betrachtung unterzogen worden. Aus Sicht der Umweltverbände könnte dies dazu führen, dass die Planer weitere Gutachten erstellen müssen, unabhängig von den Aussagen des Europäischen Gerichtshofs zum Wasserrecht.


Besonders spannend dürfte die Klärung der Frage werden, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Ökologie der Elbe die Planer als Ausgleichsmaßnahmen für eine Vertiefung anrechnen dürfen – und welche sie aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ohnehin vornehmen müssen. Der Lebensraum Elbe ist nachweislich in keinem guten Zustand und muss aufgrund der europäischen Vorgaben aufgewertet werden. Eine weitere Verschlechterung ist nicht zulässig, auch nicht aus wirtschaftlichen Gründen.


Angesichts des Verfahrens zur Elbvertiefung wird immer deutlicher: Eine Kooperation der drei deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven ist ökologisch und volkswirtschaftlich die einzige Lösung, um den Anforderungen der Umwelt und der Schifffahrt gleichermaßen gerecht zu werden.


Aus Sicht des BUND ist es nicht zu verantworten, dass die Elbe und ihre einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter zerstört werden, während im Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven 400 Menschen von Kurzarbeit betroffen sind.

Paul Schmid

 

 

Weservertiefung: BUND sieht seine Kritik bestätigt

Ein positives Zeichen gab es Ende Oktober im Verfahren um die Weservertiefung: Der Generalanwalt deutete in seiner Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, dass das Vorgehen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bei der Planfeststellung den Ansprüchen des europäischen Wasserrechts nicht genügt. „Die Behörde hat das Verschlechterungsverbot so lax angewendet, dass es faktisch außer Kraft gesetzt wurde“, erläutert Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschäftsführer des BUND-Landesverbands Niedersachsen. Sollte der EuGH der Linie des Generalanwalts folgen, dann wäre das Verschlechterungsverbot im europäischen Wasserrecht nicht länger ein zahnloser Tiger. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen müssten dem Gewässerschutz zukünftig wesentlich größere Beachtung schenken.

Der BUND wartet weiterhin gespannt auf die Entscheidung des EuGH im kommenden Jahr und hofft auf einen Schub für den Gewässerschutz in ganz Europa.

 



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