Gute Gründe gegen die Küstenautobahn A20 - Niedersachsen degradiert zum Transitland

Foto: Peter Kirchhoff / Pixelio.de

Die Befürworter der sogenannten Küstenautobahn geben Gas für ein nach Ansicht von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen überflüssiges, schädliches und unbezahlbares Straßenbauprojekt im Nordwesten des Landes. So überreichte Ende 2010 Juni Enak Ferlemann (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade dem niedersächsischen Verkehrs- und Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) die so genannte Linienbestimmung für die Küstenautobahn, die auf einer Länge von 121 Kilometern von der geplanten Elbquerung bei Drochtersen über Bremervörde und den Wesertunnel zur A 28 bei Westerstede nördlich von Oldenburg führen soll. Gegen diesen letzten Schritt vor den Planfeststellungsverfahren, bei dem das Vorhaben auch von A 22 in A 20 umbenannt wurde, protestierten zahlreiche BUND-Mitglieder und Vertreter weiterer Initiativen. Dr. Marita Wudtke, Referatsleiterin für Naturschutz und Umwelt beim BUND Niedersachsen, befürchtet, dass der Bau der A 20 ein weiterer Schritt ist, Niedersachsen zu einem Transitland zu machen – mit allen negativen Folgen für Natur und Umwelt. „Verkehrstechnisch ist die Trasse widersinnig, denn die weitgehend parallel laufende A 1 wird bald durchgehend sechsspurig befahrbar sein“, erklärte Wudtke. Bedarf bestehe allenfalls in Nord-Süd-Richtung zur Verbindung der Häfen mit dem Hinterland. Nicht zuletzt deswegen werde das Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan nach wie vor nur in der nachrangigen Kategorie „Weiterer Bedarf“ geführt. „Die A 20 ist also mittelfristig gar nicht finanzierbar.“ Dennoch gehe das Land Niedersachsen mit mindestens 45 Millionen Euro Planungskosten in Vorleistung. Dafür sind nach Ansicht des BUND die ökologischen Konflikte erheblich: Statt Verkehr auf die Schiene zu verlagern oder vorhandene Bundesstraßen auszubauen, würde die völlig neue Trasse durch einen verkehrsarmen und unzerschnittenen Raum führen und europarechtlich geschützte Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und andere naturschutzrechtlich bedeutsame Bereiche und Biotopverbünde beeinträchtigen.

lit




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