BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


BUND-Klage erfolgreich: Nordumgehung Hildesheim rechtswidrig

"Das ist ein Sieg für den Schutz von Natur und Landschaft!", freute sich die BUND-Referatsleiterin Naturschutz/Umwelt Dr. Marita Wudtke, als das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am 11. September 2008 nach einem zehn Jahre dauernden Verfahren schließlich bekannt gab: Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 1 im Hildesheimer Norden, die Ortsumgehung Himmelsthür, ist rechtswidrig und darf daher nicht vollzogen werden.

Auch Matthias Köhler, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Hildesheim, zeigte sich erleichtert. "Wir freuen uns über dieses Urteil. Jetzt sollten alle die letzten 20 Jahre Nord­umgehungsplanung abhaken und nach vorn blicken!" Es gebe Alternativlösungen wie Förderung des öffentlichen Nah-, Rad- und Fußverkehrs, die Ausweisung einer Umweltzone sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die autobahnartige Umgehungsstraße sollte nördlich von Himmelsthür durch die naturnahe Hügel- und Auenlandschaft gebaut werden, die Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000" und daher besonders geschützt ist. Besonders das FFH-Schutzgebiet "Haseder Busch, Gallberg, Finkenberg" wäre durch einen dreieinhalb Kilometer langen Abschnitt der vierspurigen Ortsumgehung nach Auffassung des BUND massiv beeinträchtigt worden. Daher hatte der Verband gemeinsam mit der Bürgerinitiative Himmelsthür bereits 1998 Klage gegen das Vorhaben eingereicht.

Zu Recht, wie die Richter am OVG nun befanden. Entgegen der Annahme des Planfeststellungsbeschlusses könne eine Gefährdung der streng geschützten Biotope wie einem Kalk-Trockenrasen mit Orchideen nicht ausgeschlossen werden. Das Vorhaben verstoße daher gegen europäisches Naturschutzrecht. Außerdem hatte ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, dass durch die geplante Nordumgehung keine wesentliche Verbesserung der Verkehrs­sicherheit zu erwarten sei.

Endgültige Entwarnung gibt es dennoch nicht, weil die Straßenbaubehörde nachträglich per Ausnahmegenehmigung seitens der EU-Kommission den FFH-Schutz aushebeln könnte. Stefan Ott, stellvertretender BUND-Landesgeschäftsführer aus Hannover, kündigte an, "der Behörde genau auf die Finger zu schauen. Im Zweifelsfall werden wir die EU-Kommission rechtzeitig über die un­nötigen Beeinträchtigungen EU-rechtlich geschützter Arten informieren."

Zurück zum Inhalt

Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/service/bundmagazin/42008/bund_klage_erfolgreich_nordumgehung_hildesheim_rechtswidrig/