BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Schutzgebietsnetz Natura 2000 muss vervollständigt werden

Foto: Dr. Marita Wudtke

Mit einer Nachmeldung von rund 250 Gebieten versucht die Niedersächsische Landesregierung die Lücken in ihrer bisherigen FFH-Gebietsmeldung zu schließen. Anfang 2005 soll die Liste über das Bundesumweltministerium der EU-Kommission übermittelt werden. Erforderlich wurde die schon seit Jahren vom BUND angemahnte Nachmeldung, weil die EU-Kommission erhebliche Defizite in den bisher vorgelegten Gebietsmeldelisten festgestellt hatte. Gegen die Bundesrepublik war von der EU ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden , das aber aufgrund eines mit der EU-Kommission abgestimmten Zeitplans für eine umfassende Nachmeldung ruht.

In das nun im Frühjahr und Sommer durchgeführte Beteiligungsverfahren der zuständigen Landesregierung hat sich der BUND mit zahlreichen kenntnisreichen und konkreten Gebietsvorschlägen eingebracht - an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an alle BUND-Aktiven! Dabei lag der Schwerpunkt auf der Arrondierung kleiner, isoliert liegender Gebiete und der Vernetzung mit bereits gemeldeten Gebieten sowie auf der Anbindung von Fließgewässern an das Gewässernetz. Außerdem hat der BUND Nahrungsräume für die besonders geschützte Fledermausart "Großes Mausohr" sowie zusätzliche Gebiete mit den von der EU angemahnten FFH-Lebensraumtypen und -arten vorgeschlagen. Zuvor waren von der Landesregierung 172 Gebiete gemeldet worden, die künftig dem Schutzgebietsnetz "Natura 2000" angehören. Zum Vergleich: Das entspricht bezogen auf die Landfläche einem Anteil von 6,5 Prozent, bei Einbeziehung der Meeresflächen einem Anteil von knapp 11 Prozent Niedersachsens. Die weiteren Gebietsvorschläge würden noch circa ein Prozent der Landesfläche ergeben. Aber selbst damit bliebe Niedersachsen noch hinter dem bundesweiten Durchschnitt von 9,5 Prozent und dem europäischen von etwa 14 Prozent Landfläche zurück.

Aktuell hat Niedersachsen unter anderem bei den FFH-Lebensräumen Buchenwälder, Auenwälder, Borstgrasrasen und Kalktuffquellen sowie bei den FFH-Arten der Fledermäuse (Großes Mausohr, Teichfledermaus), der Fische wie Finte, Meer- und Flußneunauge sowie für Hirschkäfer und Kammolch seine FFH-Meldung ergänzt. In den gemeldeten Gebieten sollen nach der EU-Richtlinie der Schutz und die Entwicklung der besonderen Lebensräume und Arten gewährleistet werden.

Für den BUND ist dies jedoch nicht ausreichend: In seiner Stellungnahme hat er zum Beispiel für bereits gemeldete FFH-Gebiete wie die Wälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg oder den Bentheimer Wald erneut eine Abgrenzung nur nach fachlichen Kriterien gefordert. Auch die Meldung der Ästuare von Elbe, Weser und Ems in ihrer Gesamtheit sieht der BUND als unerlässlich zur Ausbildung eines zusammenhängenden Schutzgebietsnetzes an.

Dr. Marita WudtkeNaturschutz-/ Umweltreferentin des BUND Niedersachsen

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Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/service/bundmagazin/42004/schutzgebietsnetz_natura_2000_muss_vervollstaendigt_werden/