Eine Chance für den Gewässerschutz - Bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kommt es auf die Umweltverbände an

Foto: Aller
Die Aller bei Essel: Flüsse brauchen nicht nur mehr Raum, auch die Wasserqualität muss sich an vielen Stellen verbessern. Foto: Uwe Röhrs

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muß", heißt es zu Beginn der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Deren wichtigstes Ziel: Bis zum Jahre 2015 sollen alle Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreicht haben, dazu zählen Flüsse und Seen genauso wie Küstengewässer und das Grundwasser. "Guter Zustand" meint dabei mehr als chemisch gute Wasserqualität.

Es geht um die Lebensbedingungen für Mikroorganismen, Wasser- und Uferpflanzen, Fische, Säugetiere und Vögel. Neu ist vor allem, dass die Gewässer zukünftig innerhalb von "Flussgebietseinheiten" nachhaltig bewirtschaftet werden sollen. Das heißt, die Verwaltung richtet sich nicht mehr nach Ländergrenzen, sondern nach dem Einzugsgebiet der Flüsse.

Mit der WRRL soll der Gewässerschutz auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Sie nimmt Bezug etwa auf die Badegewässer-, die Grundwasser-, die Nitrat- und auf die Abwasserrichtlinie. Die Oberflächengewässer werden in einer fünfstufigen Skala bewertet.

"Die WRRL ist eine Nachhaltigkeitsrichtlinie", sagt Jörg Janning vom Niedersächsischen Umweltministerium. "Sie stützt sich in allen Zielen gleichermaßen ab auf Ökologie, Ökonomie und Sozialverträglichkeit."

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit müssen jetzt Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenkataloge erstellt werden, die verbindlich festlegen, wie die Gewässer in Zukunft behandelt werden. In einem BUND-Seminar diskutierten Ende September 40 engagierte Gewässerschützer aus Norddeutschland, wie sich die Umweltverbände in die Umsetzung der WRRL einbringen können.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Vorgaben der EU eine große Chance für den Natur- und Umweltschutz darstellen.
Doch in Niedersachsen sieht es wieder einmal anders aus als in anderen Ländern. Das Umweltministerium sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit erst ab 2007 vor und nicht "von Anfang an", wie es das BMU formuliert hat. Hier gilt es nachzuhaken. Schon jetzt stellen sich dem BUND drängende Fragen: Wie organisieren wir die Zusammenarbeit mit den Aktiven in den Bearbeitungsräumen? Oder: Wie können wir uns qualifizieren?

Unstrittig war, dass die Umweltverbände ihre Kräfte bündeln müssen. Mittlerweile arbeiten BUND, LBU und NABU im Arbeitskreis Wasser (AK Wasser) zusammen. Dies kann nur der Anfang sein. So wie die Wasserrahmenrichtlinie Verwaltungsgrenzen sprengt, so sollten auch die Verbände alle Vorbehalte hintanstellen und die Chance nutzen, um gemeinsam den Gewässerschutz voranzubringen.

Gerd Wach (AK Wasser)/mb

Infos:
www.wrrl-info.de , www.akwasser.de oder www.wasserblick.net

Anregungen an: f.g.wach@apc.de .
Ein Handbuch zur WRRL ist kostenlos erhältlich über den BUND, Tel. 0511/96569-0.

 

Stichwort EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die WRRL trat am 20.12.2000 in Kraft. Bis 2003 müssen die Mitgliedsländer sie in nationales Recht umsetzen. Bis 2005 haben sie Zeit, um alle Merkmale der Flusseinzugsgebiete und die wichtigsten gefährdenden Stoffe zu benennen. Alle direkten Nutzer und indirekten Beeinflusser werden bestimmt und müssen kooperieren. Wenn die Umweltziele bis 2015 nicht erreicht werden, erlaubt die WRRL zwei Verlängerungen von jeweils sechs Jahren.



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