Bundesverwaltungsgericht hat entschieden - Atomkraftwerk Krümmel steht auf dem Prüfstand

Foto: Atomkraftwerk Krümmel an der Elbe
Atomkraftwerk Krümmel an der Elbe

"AKW Krümmel beschäftigt weiter Juristen", "Teilerfolg für Kraftwerksgegnerin", "Bundesgericht hebt Krümmel-Urteil auf", so oder ähnlich titelten die Zeitungen quer durch die Republik, als das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin bekanntgegeben wurde. Ein kurzer Rückblick:
1991 wurden im Atomkraftwerk Krümmel die sogenannten GE-11 Brennelemente eingesetzt. Die dafür notwendige Nachtragsgenehmigung wurde erteilt, ohne daß die schon damals bekanntgewordenen ersten Leukämiefälle in der Umgebung von Krümmel berücksichtgt wurden. Deshalb reichte ich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig Klage ein. Diese Klage habe ich "in Bausch und Bogen" verloren - nicht einmal eine Revision wurde zugelassen. Nach Meinung des OVG war alles in Ordnung. Die Frage, ob die Leukämiefälle zu berücksichtigen seien und eine Nachtragsgenehmigung nicht zu erteilen sei, wurde vom OVG schlichtweg verneint.

Dann begann der mühsame Weg durch die Instanzen. Zunächst mußte ich mir mit Hilfe einer Zulassungsbeschwerde die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) erstreiten. Die Revision wurde 1995 zugelassen. Am 14. August 1996 war die Hauptverhandlung in Berlin und am 21. August 1996 wurde schließlich das Urteil verkündet.

Dieses Urteil hat zwei wichtige Aspekte: Zum einen wurde festgestellt, daß eine Genehmigungsbehörde bei wesentlichen Änderungen prüfen muß, ob dem "Gebot der Schadensvorsorge ausreichend Rechnung getragen wurde". Zur Prüfung gehören auch "die radiologischen Auswirkungen des Kraftwerkbetriebes". Mit anderen Worten: Eine Dauerbetriebsgenehmigung ist kein Freifahrtschein mehr.
Der zweite Teil ist "mein" Krümmel-Urteil: Das Urteil des OVG in Schleswig ist aufgehoben worden, es ist "rechtsfehlerhaft". Das OVG muß erneut verhandeln und dabei - so die Auflage des BVG - die Leukämiefälle genau untersuchen, um festzustellen, ob es einen Zusammenhang zwischen ihnen und dem Kraftwerksbetrieb gibt!

Mit diesem Urteil konnte auch der BUND einen großen Erfolg verbuchen, denn sämtliche Medien erwähnten die Tatsache, daß ich BUND-Landesvorsitzende bin. In einigen Berichten hieß es sogar, der BUND klage gegen Krümmel.

Wer rechtliche Auseinandersetzungen mit der Atomindustrie verfolgt, weiß, daß dieses Urteile ein Erfolg ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, daß ich soweit komme - bislang wurde der Zusammenhang von Krümmel und Leukämie immer verneint. Auch die Anordnung der Uberprüfung einer Atomanlage bei neuen, wesentlichen Änderungen ist ein Erfolg. Die Atomlobby ist nicht umsonst nervös geworden und spricht nun davon, daß die "gesamte Atomindustrie auf dem Prüfstand stehe".

Und doch gibt es mindestens einen Wermutstropfen bei diesem Erfolg: Der Prozeß 1994 in Schleswig kostete mich rund 7.000 Mark, die ich aus eigener Tasche bezahlt habe. Die Zulassung der Revision und und die Revision selbst sind bisher noch nicht abgerechnet - das wird erst bei der erneuten Verhandlung vor dem OVG und der dann stattfindenden Entscheidung geschehen. Sollte ich gewinnen, habe ich mit keinen weiteren Kosten zu rechnen. Sollte ich aber verlieren, muß ich für insgesamt drei(!) Prozesse zahlen. Da bei der nun anstehenden Verhandlung mit Gutachten gearbeitet werden muß, habe ich große Sorgen um die Höhe der Kosten, die ich eventuell zu zahlen habe. 60.000 Mark kommen da leicht zusammen.
Andererseits: Ich kann jetzt, so kurz vor dem Ziel, doch nicht einfach aufhören. Es muß endlich Klarheit geschaffen werden, auch für die Eltern der Kinder, die in der Elbmarsch wohnen, ob Krümmel verantwortlich ist für die Leukämien oder nicht.
Ich habe ein Treuhandkonto eingerichtet und bitte um Ihre/Eure Unterstützung. Sollte ich gewinnen, wird das Geld natürlich zurückgezahlt. Sollte ich verlieren, habe ich die Hoffnung, zumindest einen Teil der Kosten von diesem Treuhandkonto bezahlen zu können.

Renate Backhaus (Erste Vorsitzende)

Treuhandkonto Krümmel
Rechtsanwalt Ulrich Bussas
Volksbank Lüneburg
Kto 101 780 200
BLZ 240 900 41



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