Ende Juni hat die Atomendlager-Kommission ihren Bericht vorgelegt. Der BUND hat in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ in den vergangenen 2 Jahren konstruktiv mitgearbeitet, um das geltende und von ihm stark kritisierte Standortauswahlgesetz zu verbessern. Der Verband sieht in dem Bericht der Kommission einige sinnvolle und wichtige Vorschläge für Verbesserungen des geltenden Auswahlverfahrens. Gleichzeitig enthält er gravierende Mängel und Weichenstellungen.
Der BUND hatte als ein Hauptziel der Kommissionsarbeit benannt, eine bisher fehlende breite gesellschaftliche Debatte zu ermöglichen, um einen gesellschaftlichen Konsens über das vorgeschlagene Suchverfahren zu erzielen. Dieses Ziel wurde auch explizit im Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zur Einsetzung der Kommission aufgegriffen und benannt. Dies ist der Kommission nicht gelungen.
Es bleibt unklar: Für welchen Atommüll soll ein Lager gesucht werden? Über zwei Jahre lang hat die Kommission an Kriterien und einem Verfahren für die Suche nach einem Lager für hoch radioaktiven Müll gearbeitet. Am Ende schlägt sie vor, auch den Müll aus der Asse und aus der Urananreicherung in das Suchverfahren zu integrieren, ohne dafür Kriterien oder ein weiterentwickeltes Verfahren vorschlagen zu können. Im Standortauswahlgesetz steht, dass nach einem Lager für „insbesondere“ hoch radioaktive Abfälle gesucht werden soll. Für den Müll, der aus der Asse rückgeholt wird, die Uranabfälle aus Gronau und sonstige „nicht Konrad-gängige“ Abfälle aus den Rückbau der Atomkraftwerke ist völlig ungeklärt, ob dieser mit in das Lager für den hochradioaktiven Müll eingelagert werden soll, oder ob hier ein weiteres Lager gebraucht wird.
Gorleben als einziger bekannter Standort belastet das gesamte Verfahren. Der BUND hat in der Kommission mitgearbeitet, obwohl der politische Konsens zum Neustart der Lagersuche auch darauf gründete, dass Gorleben im Verfahren bleibt. Dies hat der BUND immer kritisiert, weil aus Sicht des Verbandes der Standort geologisch ungeeignet und politisch verbrannt ist. Die konkrete Arbeit in der Kommission hat aus Sicht des BUND gezeigt, dass es nicht funktioniert, den Standort Gorleben im Verfahren zu lassen, ohne dass dies eine massive Belastung darstellt. Es bleibt abzuwarten, was nun Bundestag und Bundesrat aus der Empfehlung der Kommission in ein Endlagersuchgesetz überführen.
Renate Backhaus