Das Urteil des EuGH in Luxemburg ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa, auch für Niedersachsen hat es eine große Bedeutung. Die EuGHEntscheidung hat erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Weservertiefung, die Auslöser des Verfahrens war.
Am Anfang stand eine 2011 eingereichte Klage des BUND gegen die Vertiefung der Unter- und Außenweser. Die Vertiefung würde zu deutlichen Verschlechterungen des Wasserkörpers führen: Der Tidenhub steigt, die Strömungsgeschwindigkeiten nehmen zu, das Salzwasser dringt vom Meer her weiter in den Fluss ein. Das alles führt zu weiteren Verschlechterungen der Lebensbedingungen im und am Fluss. Um ein Urteil in dieser Sache fällen zu können, verwies das Bundesverwaltungsgericht mehrere Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie an den EuGH, der nun grundsätzlich geklärt hat, wie sie zu verstehen ist.
Nach dieser Richtlinie sollen die europäischen Gewässer und Grundwasserkörper bis Ende 2015 in einem guten Zustand sein oder dahin zurückversetzt werden. In Deutschland sind jedoch die meisten Gewässer derzeit in mäßigem oder gar schlechtem Zustand. In Niedersachsen leiden die drei großen Flüsse Weser, Ems und Elbe unter den Folgen zahlreicher Vertiefungen und unter Salz-Einleitungen aus dem Kalibergbau. Mit der Entscheidung des EuGH gilt auch hierzulande zukünftig ein europäisches Wasserrecht, das in erster Linie am Gewässerschutz ausgerichtet ist. Das Gericht hat die Pflicht unterstrichen, mit Maßnahmen und Projekten tatsächlich eine Verbesserung hin zum guten Zustand zu erreichen.
Für die Weservertiefung bedeutet das: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes muss eine Antwort darauf finden, wie sie im Fall einer weiteren Vertiefung die klaren Verschlechterungen am Wasserkörper der Wesermündung verhindern und effektive Verbesserungen herbeiführen kann. Das Bundesverwaltungsgericht muss auf der Basis des EuGH-Urteils den Planfeststellungsbeschluss abschließend entscheiden. Auch im Verfahren zur Elbvertiefung kann das Gericht nun ein Urteil fällen. Ein großer Dank gilt den zahlreichen ehren- und hauptamtlichen Mitstreitern in diesem umfangreichen Verfahren und unserem Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck und seinem Team.
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler