Gleich drei große Verfahren rund um Flüsse wurden diesen Sommer vor Gericht verhandelt: Eine Klage zur Ems hat das Verwaltungsgericht Oldenburg Ende Juni abgewiesen. Der BUND hatte gegen die Erlaubnis für zwei Schiffsüberführungen geklagt. Der Verband prüft nun, ob er in Berufung geht. Anfang Juli befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Weservertiefung. Eine Entscheidung wird voraussichtlich 2015 fallen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verfahren vor einem Jahr unterbrochen und grundsätzliche Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie an den EuGH verwiesen. Die mündliche Verhandlung zur geplanten Elbvertiefung fand Mitte Juli vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Wie es weitergeht, will das Gericht Anfang Oktober verkünden.
Thomas Mura