Seit Ende 2010 gilt die Verordnung für Umweltverträglichkeitsprüfungen bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) auch für Untergrundspeicher für Erdgas – allerdings erst für Vorhaben, die nach dem 09.09.2010 begonnen wurden. Damit wird aber immerhin bei den aktuell in Etzel im Landkreis Wittmund geplanten insgesamt 144 Erdgas-Kavernen (von denen 99 Kavernen bereits im Detail geplant sind) nach den Vorgaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie aus dem September 2010 eine UVP durchgeführt.
Die Aussolung von Salzstöcken zur Speicherung von Erdgas in Kavernen erfolgte zuvor noch ohne die Durchführung einer UVP Die deutsche Fassung der entsprechenden europäischen UVP-Richtlinie von 1985 war hier unzutreffend. Es war der Begriff „Behälter“ eingefügt worden – dazu zählen allerdings dann keine Kavernen.
Die BUND Kreisgruppe Region Hannover hatte, auch zusammen mit dem Landesverband Bürgerinitiative Umweltschutz, im Jahre 2003 erfolgreich bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt und die UVP-V Bergbau wurde um die UVP-Pflicht für Vorhaben, für die ein Betriebsplan erforderlich ist (wie z.B. Gasspeicher), ergänzt. Zu untersuchen sind damit unter anderem auch die Auswirkungen von Gebietssenkungen.
Aktuell zeigt sich auch beim sogenannten Fracking (der Förderung von unkonventionellem Erdgas aus Gesteinsschichten durch Wasser, Sand und Chemikalien, das mit hohem Druck in die Erde gepresst wird), dass das Bergrecht umfassend reformiert werden sollte. Auch für Testbohrungen muss aufgrund der zahlreichen möglichen Umweltauswirkungen die UVP-Pflicht eingeführt werden. Materialermüdung von Leitungen führte schon mehrfach zu Verunreinigungen des Bodens durch krebserzeugendes Benzol und im Rotenburger Bereich traten auch kleinere Erdbeben auf.
Die Erdgas-Unternehmen haben bereits viele Regionen in Niedersachsen unter sich aufgeteilt, um Fracking durchzuführen. In Nordrhein-Westfalen besteht dagegen ein Moratorium, bis im Sommer die Ergebnisse eines Gutachtens vorliegen. Auch vom Umweltbundesamt wird zurzeit ein Gutachten erstellt. Niedersachsen sollte mindestens bis zum Vorliegen der Gutachten ebenfalls ein Moratorium einführen.
Dr. Marita Wudke