Es gibt ein Recht auf Nachweltschutz!

Foto: Schacht Konrad
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Am 28. Februar 2006 wurde erstmals in Deutschland über ein atomares Endlager vor Gericht gestritten - darf in der ehemaligen Eisenerzgrube Schacht Konrad bei Salzgitter Atommüll eingelagert werden? Gegen die Pläne von Bund und Land, im Schacht Konrad schwach- und mittelradioaktiven Abfall aus ganz Deutschland einzulagern, hatten die Stadt Salzgitter, die Gemeinden Vechelde und Lengede sowie die Familie Traube, deren landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar an das Werksgelände grenzt, geklagt - und verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies die Klagen ab und hat damit für die Betreiber des Atommüll-Endlagers einen großen Stolperstein aus dem Weg geräumt.

"Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz." Dieser Satz fiel in der Gerichtsverhandlung vor dem OVG Lüneburg zu Schacht Konrad und ließ mich fassungslos zurück.

Doch zunächst ein kurzer Rückblick: 1976 wurde das Erzbergwerk Schacht Konrad stillgelegt. Bei der Suche nach einer neuen Nutzung für dieses Bergwerk kam man auf die glorreiche Idee, Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Müll einzurichten. Die Grube wurde daraufhin zwar untersucht, aber weder gab es - und gibt es bis heute - wissenschaftliche Kriterien für diese Untersuchung, noch haben vergleichende Untersuchungen mit anderen möglichen Endlagerstätten stattgefunden. Bei der wichtigen Frage der Langzeitsicherheit wurden lediglich 10.000 Jahre betrachtet.

Der Bund, der ein sicheres Endlager bereitstellen muss, beantragte 1982 beim Land die Genehmigung für die Einrichtung eines Endlagers für schwach wärmeentwickelnde Abfälle aus Atomkraftwerken, Medizin und Forschung. Daraufhin regte sich in der Region heftiger Widerstand - Umweltverbände, Landvolk, Kirchen und Gemeinden liefen Sturm gegen das geplante Atommüllendlager. Über 300.000 Einwendungen wurden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens 1991 gegen das Atommüll-Endlager erhoben - einer der Gegner war der Vorsitzende des SPD-Bezirks Braunschweig und heutige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Dennoch genehmigte die unter seiner Leitung stehende Landesregierung im Mai 2002 das Atommüllager Schacht Konrad, weil sie keinen Ermessensspielraum sah. Gegen diese Genehmigung erhoben die Stadt Salzgitter, die Gemeinden Vechelde und Lengede sowie die Familie Traube Klage.

Die Klagen wurden ab 28. Februar 2006 vor dem OVG Lüneburg verhandelt. Nun sollte man meinen, dass bei diesem ersten Verfahren zu einem Endlager das Gericht in besonderer Weise alle Fragen prüft. Ging es doch dabei um grundsätzliche Entscheidungen, welche Anforderungen eigentlich an ein Endlager gestellt werden, das auch für die kommenden Generationen eine sichere Lagerung der gefährlichen Abfälle gewährleisten muss. Sicherheit, die angesichts jahrtausendelanger Halbwertszeiten weit über unsere herkömmlichen Betrachtungszeiträume gewährleistet werden muss. Und genau bei der Frage, wer die Interessen dieser künftigen Generationen wahrnimmt, wer für sie die Einlagerung von Atommüll hinterfragen kann, stellte die vom niedersächsischen Umweltministerium beauftragte Rechtsanwältin Uta Rüping kühl fest: "Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz!"

Noch heute frage ich mich, wie die Vertreterin des Umweltministeriums dazu kommt, eine der zentralen Aufgaben ihres Ministeriums zu negieren. Verabschiedet sie sich doch durch ihr billiges Argument von der Vorsorge für kommende Generationen und stellt damit das Umweltministerium insgesamt zur Disposition. Das Ministerium könnte, folgt man der Juristin, eigentlich abgeschafft werden. Denn wenn schon das MU nicht mehr an die Nachwelt, also an unsere Kinder denkt, wer sonst innerhalb der Landesregierung? Mir ist nicht bekannt, dass es aus dem Hause des MU eine Richtigstellung zu dieser Äußerung gibt. Auch und gerade eine Umweltjuristin sollte die Vorgabe des Grundgesetzes kennen: Dort werden alle öffentlichen Aufgabenträger im Artikel 20a verpflichtet: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen".

Das Ergebnis des Verfahrens war nicht allein aufgrund, aber auch wegen dieser Äußerung für alle Beteiligten schon vor der Urteilsverkündung klar. Die Klagen der Stadt Salzgitter und der beiden Gemeinden wurden für unzulässig erklärt, die Klage des Herrn Traube als unbegründet abgewiesen. Die rechtliche Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz, die Revision, wurde vom OVG nicht zugelassen. Dagegen wird Landwirt Traube nach dem derzeitigen Stand Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen. Hat diese Erfolg, würde die eigentliche Revisionsverhandlung in Leipzig folgen.

Hilfe könnte allerdings auch die Bundesregierung leisten, indem die unter Rot-Grün vereinbarte systematische Endlagersuche gestartet wird. Der von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis Endlager (AKEnd) hatte dazu Ende 2002 einen Verfahrensvorschlag gemacht, der auch vom BUND im Prinzip unterstützt wird. Eine der Grundideen: die Beschränkung auf ein einziges atomares Endlager. Dafür käme Schacht Konrad wegen der hohen Anforderungen an die Ablagerung der besonders stark strahlenden Abfallfraktionen nicht in Frage. Unabh&aml;ngig davon ist aber auch klar: Das Wichtigste ist zunächst einmal, keinen weiteren Atommüll mehr zu produzieren. Also Atomkraftwerke abschalten, sofort.

Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) fällt dabei als Partner so oder so aus. Er will nicht nur das Atommüll-Endlager in Gorleben voran bringen, er forderte auch Sigmar Gabriel unmittelbar nach dem Lüneburger Urteil auf, Schacht Konrad möglichst schnell in Betrieb zu nehmen.

Ihre Renate BackhausLandesvorsitzende



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