Geht es nach dem Willen der Stadt Bad Bentheim, tummeln sich schon bald dort Feriengäste, wo sich heute (noch) Ringelnatter, Bechsteinfledermaus und Hirschkäfer wohl fühlen, allesamt bedrohte Arten. Auf einem rund 43 Hektar großen, überwiegend bewaldeten Gelände westlich von Bad Bentheim, das zum Gut Langen gehört und im Besitz der Familie von Elverfeldt ist, soll schon in diesem Jahr mit dem Bau einer weiträumigen Ferienparkanlage begonnen werden. Geplant sind 250 Ferienhäuser mit bis zu 140 Quadratmetern Wohnfläche, ein großer Badesee, Parkanlagen und Liegewiesen, Spielplätze und Zufahrtsstraßen. Walter Oppel, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Grafschaft Bentheim, ist entsetzt. "Ausgerechnet in einem der schönsten und aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollsten Gebiete im Landkreis soll ein Ferienpark entstehen", sagt Oppel, der entschlossen ist, gemeinsam mit anderen Naturschützern das Projekt zu stoppen. Dabei sind die Pläne schon weit gediehen - das vorgeschriebene Raumordnungsverfahren läuft und die vom Grundeigentümer in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) ist bereits beim Landkreis eingereicht.
"Die vorgelegte UVU hat erhebliche Mängel", kommentiert Oppel. "Das Gebiet Gut Langen ist viel wertvoller für Mensch und Natur, als es in der Untersuchung dargestellt wird." Uber 62 Vogelarten seien hier über die Jahre gezählt worden, darunter seltene Exemplare wie Eisvogel und Mittelspecht. Das Gebiet sei außerdem Lebensraum für holz- und baumbewohnende Käferarten wie den Hirschkäfer. "Auf Gut Langen und im angrenzenden Bentheimer Wald gibt es das einzige bedeutende Ringelnattervorkommen der Grafschaft", sagt Oppel. Besonders fatal wirke sich der Ferienpark auf die Fledermausfauna aus - allein neun Arten seien auf Gut Langen dokumentiert. "Bei den Fledermäusen hat die UVU gepfuscht, wie bei vielen anderen Arten auch", klagt Oppel. Der Naturschützer hat eine Stellungnahme verfasst, der sich die Kreisgruppe des Naturschutzbundes (NABU) und der BUND Landesverband angeschlossen haben.
Fazit: Im Plangebiet mit seinen vielfältigen Biotopstrukturen und der überdurchschnittlich hohen Zahl gefährdeter und geschützter Pflanzen- und Tierarten verbiete sich jeglicher Eingriff, wolle man die bedeutende ökologische Funktion von Gut Langen für den Bentheimer Wald - der zudem als FFH-Gebiet ausgewiesen werden solle - nicht gefährden. Den in der UVU gemachten Vorschlag, den geplanten Eingriff an anderer Stelle durch so genannte Ersatzmaßnahmen wieder auszugleichen, hält Oppel für abwegig: "Der Schaden hier wäre irreparabel, die biologische Wertigkeit des Gebietes auf lange Sicht zerstört. Der Ferienpark muss woanders hin."
Sabine Littkemann (lit)