BUND fordert vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in Niedersachsen

Foto: Kalk-Buchenwald
Ein Kalk-Buchenwald im Frühjahrsaspekt mit blühenden Buschwindröschen und Gelben Windröschen ein typisches niedersächsisches Waldbiotop! Foto: E. Jannasch
Tabelle: Zeitplan für die Erstellung des Netzes NATURA 2000

FFH drei magische Buchstaben, die bei NaturschützerInnen Hoffnungen wecken auf einen wirkungsvollen Lebensraum- und Artenschutz in Deutschland und Europa. Mit der 1992 von den Mitgliedsländern der Europäischen Union verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" soll europaweit ein zusammenhängendes Schutzgebietssystem errichtet werden: "Natura 2000". Noch immer geht es in Niedersachsen mit der Umsetzung der Richtlinie nur zögerlich voran.

In Niedersachsen ist die zweite Runde zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) eingeläutet worden: Die Landesregierung hat weitere 70 Gebietsvorschläge mit den Biotop-Schwerpunkten Fließgewässer und ihre Auen sowie große Wälder vorgelegt. Diese Gebiete waren bereits 1995 Bestandteil der FFH-Vorschlagsliste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie diese Liste benannte 156 Gebiete in Niedersachsen.

Davon wurden in einer sogenannten "ersten Tranche" allerdings nur 84 FFH-Gebiete die politisch unstrittigen "Konsens-Gebiete" nach Bonn gemeldet. Dabei handelte es sich überwiegend um bereits bestehende Naturschutzgebiete und Nationalparke und hauptsächlich um die Biotoptypen Moore, Heiden und Küstenlebensräume. Die übrigen 72 Gebiete wurden aufgrund massiver Proteste aus Landwirtschaft und Industrie zunächst zurückgestellt.

Und dies, obwohl Bund und Länder schon längst im Zeitverzug waren (s. Tab.). Erst die von der Europäischen Union angedrohten Strafgelder von über einer Million Mark hatten die (alte) Bundesregierung dazu bewogen, im Frühjahr 1998 die FFH-Richtlinie endlich ins Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen vier Jahre zu spät! Und noch immer liegen die Bundesrepublik und Niedersachsen mit ihren Gebietsmeldungen im europäischen Vergleich weit zurück! Dieses Umsetzungsdefizit hat beispielsweise zu weiteren Abbaugenehmigungen im FFH-würdigen Gipskarstgebiet Südharz und zu einer unzureichenden Berücksichtigung von FFH-Gebieten bei der Elbevertiefung geführt.

Insgesamt kommen von den in der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen 68 in Niedersachsen vor. Zu ihnen zählen beispielsweise Buchen- sowie Erlen- und Eschenwälder, Halbtrockenrasen und Salzwiesen. Arten, deren Lebensräume erhalten werden sollen, sind unter anderem der Biber, mehrere Fledermausarten, die Rotbauchunke und der Hirschkäfer. Besonders schutzbedürftig sind die sehr seltenen und bedrohten sogenannten "prioritären" Lebensräume und Arten wie Auwälder und Hochmoore und Nordseeschnäpel und Schierlingswasserfenchel.

Für die bis Ende 1999 geplante Meldung von FFH-Gebieten der zweiten Tranche ist die Gebietsauswahl nach naturschutzfachlichen Kriterien vorzunehmen dies schreibt die Richtlinie selbst vor.

Als Kriterien nennt sie etwa Größe und Erhaltungszustand eines Lebensraumes bzw. Arteninventar und Repräsentativität eines Biotops. Die Landesregierung muß alle Gebiete melden, die die genannten FFH-Kriterien erfüllen, auch wenn im Einzelfall wirtschaftliche oder politische Interessen dagegen stehen sollten.
Die 70 derzeit im Verfahren befindlichen Gebiete stellen also nur einen Minimalvorschlag dar, den der BUND nicht als abschließende Meldung akzeptieren kann.

Die FFH-Gebietsfläche würde sich mit den jetzigen Vorschlägen auf etwa sechs Prozent der Landesfläche erhöhen und damit noch weit hinter dem Ziel der Landesregierung zurückbleiben, zehn Prozent der Fläche für den Naturschutz zu sichern.

Der BUND Niedersachsen wird auch dieses Mal intensiv mitarbeiten und zusätzliche Gebiete in das Meldeverfahren einbringen. Wir behalten uns außerdem vor, nicht berücksichtigte FFH-würdige Gebiete direkt nach Brüssel zu melden.

Dr. Marita Wudtke
Naturschutzreferentin des BUND LV
Niedersachsen

Der BUND hat auf seiner JahresvertreterInnen- Versammlung im Mai einen Leitantrag zu dem Thema FFH behandelt, der in der Landesgeschäftsstelle, Referat Naturschutzpolitik, angefordert werden kann.



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