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Volksbegehren zeigt Wirkung! Länder reagieren mit Bundesratsinitiative - Bundesrat beschließt Kennzeichnung

Gentechnik-Frei-Siegel

Das Volksbegehren "Gentechnikfrei aus Niedersachsen" läuft auf Hochtouren. Mehr als 40.000 Unterschriftenlisten kursieren in Niedersachsen. Uber 110 Organisationen unterstützen das Volksbegehren, das sich für die Kennzeichnung gentechnikfreier Lebens- und Futtermittel und von gentechnikfreiem Saatgut einsetzt.

Die niedersächsische Landesregierung hat mittlerweile reagiert: Gemeinsam mit den Landesregierungen von Hessen und Sachsen-Anhalt hat sie sich im Februar an den Bundesrat gewandt und die Kennzeichnungs- verordnung der Europäischen Union als unzureichend bemängelt.

Der Bundesrat hat die Bedenken ernst genommen und am 6. März entschieden, eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden, von der Bundesregierung zu fordern.

Die Initiatoren des Volksbegehrens bleiben kritisch: "Es ist nicht gesichert, daß die Bundesregierung einen mehrheitlichen Bundesratsbeschluß im Superwahljahr 1998 auch tatsächlich umsetzt", gibt Johanne Sailer zu bedenken.

Sie arbeitet für den BUND im Koordinationsbüro des niedersächsischen Volksbegehrens (s. unten).
Zehn Prozent aller niedersächsischen Wahlberechtigten müssen auf einer der Unterschriftenlisten unterschreiben, damit sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Das bedeutet: Jede Stadt, jede Gemeinde, jede Ortschaft muß zehn Prozent ihrer wahlberechtigten BürgerInnen erreichen. Gar nicht so einfach, aber wenn nur jedes BUND-Mitglied mindestens eine Liste füllt (oft reichen Nachbarn, Freunde und die Familie schon aus), ist das Ziel des Volksbegehrens ein Stück näher gerückt.

Beate Block

Die am häufigsten gestellten Fragen


1. Bis wann müssen die Unterschriftenlisten abgegeben werden?
Der letzte Abgabetermin für die Unterschriftenlisten ist der 28. Juli 1998. Dann müssen mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt worden sein. Wir bitten alle Sammlerinnen und Sammler dringend, die Listen kontinuierlich bei den Ordnungsämtern abzugeben und nicht zuhause zu horten!

2. Wo müssen die Listen abgegeben werden?
Die Listen müssen beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde abgegeben werden (Achtung: in Hannover beim Wahlamt im Rathaus, in Hildesheim beim Büro für Stadtservice). BürgerInnen einer Samtgemeinde können alle auf der gleichen Listen unterschreiben, da das Ordnungsamt der Samtgemeinde für das Volksbegehren zuständig ist. Die Listen verbleiben bei den jeweiligen Gemeinden.

3. Hat sich das Volksbegehren durch die Bundesratsinitiative nicht erledigt?Nein. Bis es auf diesem Wege zu einer echten Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel kommt, kann noch viel Zeit vergehen - noch manche politische Hürde muß vorher genommen werden. Umso dringlicher ist es, mit dem Volksbegehren die Wünsche und Erwartungen der Verbraucher klar zum Ausdruck zu bringen und weiterhin Druck auf die Politiker auszuüben. Und umso wahrscheinlicher wird es, daß die geplante Bundesverordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln die von Verbraucher- und Umweltverbänden geforderten Standards erfüllt.

Unterstützt von:

Logo: Deutsche Umwelthilfe

Nähere Informationen sowie Unterschriftenlisten sind erhältlich bei der
Koordinationsstelle Volksbegehren Gentechnikfrei aus Niedersachsen,
Goebenstr. 3a,
30161 Hannover,
Tel: 0511/394 34-44/46,
Fax: 0511/394 34 45 .

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Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/service/bundmagazin/21998/volksbegehren_zeigt_wirkung/