Elbvertiefung - Bagger schaffen Fakten

Foto: Twielenflether Strand
Mit Buhnen und Scheinschüttungen "gepanzertes" Flußufer am Twielenflether Strand gegenüber von Stade
Foto: Vogelschutzgebiet Hullen
"Amazonische Verhältnisse" an der Unterelbe - Vogelschutzgebiet Hullen an der Ostemündung (Foto: P. Paulsen)

Ein frustrierender Anblick für so manche, die sich gegen die jüngste Elbvertiefung engagiert haben: Seit diesem März sind die Bagger unterwegs. Mit den bereits im vergangen Dezember angeordneten "vorgezogenen Teilmaßnahmen" auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven ist die sechste große Flußvertiefung in der Geschichte der Elbe eingeleitet worden.

Nur kurz währte die Freude unter Naturschützern, als im Januar das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig die Baggerarbeiten in der Elbe vorläufig stoppte: 57 Elbfischer hatten gegen die erste Teilmaßnahme der Elbvertiefung geklagt und Recht bekommen. Die Bauarbeiten waren bereits im Dezember 1997 während des laufenden Planfeststellungsverfahren von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord in Kiel genehmigt worden.

Wenige Wochen nach dem Gerichtsurteil zogen die Fischer ihre Klage jedoch zurück, nachdem sie sich in Verhandlungen mit Hamburger Behördenvertretern auf beträchtliche Ausgleichszahlungen geeinigt hatten: Sieben Millionen Mark will Hamburg den Fischern als Ausgleich für die zu erwartenden niedrigeren Fischerträge zahlen.

Ein Eilantrag des BUND Niedersachsen gegen die vorgezogenen Baumaßnahmen an der Unterelbe war weniger erfolgreich: Der BUND, der im Naturschutzgebiet Allwördener Außendeich nördlich von Stade Miteigentümer eines 4,4 Hektar großes Ufergrundstücks ist, machte im Dezember 1997 beim OVG Schleswig sein Grundrecht auf Eigentumsschutz geltend.

"Die Anfang Dezember begonnen Baggerarbeiten bedrohen dieses ökologisch wertvolle Gebiet", begründete Marita Wudtke, Naturschutzreferentin des BUND Niedersachsen, den Eilantrag zum Baggerstop. Die Elbvertiefung könne hier zu Uferabbrüchen führen und damit Röhrichte und Vogel-Rastplätze auf dem vorgelagerten Elbwatt zerstören. Das OVG Schleswig lehnte den Antrag des BUND ab: Unter anderem seien in diesem Fall die Belange des Naturschutzes gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen völlig untergeordnet.

Der Weg für die Elbvertiefung ist damit vorläufig frei. Neue Hoffnungen setzen BUND und andere Naturschützer nun in europäisches Recht. Die EU-Kommission in Brüssel soll überprüfen, ob die Vertiefung von Unter- und Außenelbe mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar ist. Das bezweifeln die Naturschutzexperten der Umweltverbände: "Die Elbvertiefung verstößt gegen die EU-Richtlinie zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen", sagt Marita Wudtke.

Sie hat für den BUND Niedersachsen Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, ebenso wie der BUND Hamburg und Herbert Brüning vom Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein offenbar mit Erfolg: In einem Aufforderungsschreiben vom Februar diesen Jahres teilt die Kommission der Bundesrepublik mit, daß nach ihrer ersten Einschätzung mit den vorgezogenen Baumaßnahmen "erhebliche, wenn nicht gar irreversible Beeinträchtigungen auch solcher Schutzgebiete in Betracht kommen, die nach der europäischen Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen wurden". Dies gelte besonders für die Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, die Niederelbe zwischen Stade und Otterndorf und das Wattenmeer im Elbe-Weser-Dreieck.

Deutschland wird aufgefordert, die Brüsseler Kommission über den Stand der Verträglichkeitsprüfung zu informieren und über andere Verfahrensschritte, die das europäische Recht für konfliktträchtige Planungen vorschreibt. Die Kommission rüffelt in ihrem Schreiben deutsche Behörden, die sie darauf hinweist, solche Prüfungen vor etwaigen Entscheidungen über weitere Elbvertiefungen durchzuführen. "Wir hoffen, daß die Europäische Kommission das Verfahren genau unter die Lupe nimmt und auf Nachbesserungen dringt", sagt Manfred Braasch vom BUND Hamburg.

Noch ist das Planfeststellungsverfahren für die Elbvertiefung nicht abgeschlossen. Die förmlichen Erörterungstermine, bei denen die Umweltverbände ihre Einwände vortragen können, sollen bis spätestens Mitte Mai in Niedersachsen und Schleswig-Holstein stattgefunden haben.
Unberührt davon sind die Bagger in der Unterelbe weiter im Einsatz und schaffen Fakten. Herbert Nix von der Bürgerinitiative "Rettet die Elbe" macht keinen Hehl aus seiner Enttäuschung: "Das ganze Verfahren ist doch eine reine Farce."

Sabine Littkemann



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