Leserbriefe

"An der Sache vorbei"

So wünschenswert wie ich es finde, daß Sie das Thema aufgreifen, so wenig kann ich die Bewertung stehenlassen. Sie geht an der Sache vorbei. Die Unterstellung, hier würde ein "Frontalangriff auf den haupt- und ehrenamtlichen Naturschutz" gestartet, ist geradezu absurd. Die zitierten "großen niedersächsischen Naturschutzverbände" setzen sich mit ihren Angriffen dem Verdacht aus, zu den Bremsern aus Prinzip zu gehören.
Von zentraler Bedeutung ist die Neustrukturierung der Wasserwirtschaftsverwaltung, die die bisherige Doppelarbeit zwischen den Bezirksregierungen und den Staatlichen Ämtern für Wasser und Abfall - kurz STÄWA genannt - abbauen wird. Die STÄWA, elf an der Zahl, werden aufgelöst und als Außenstellen der Bezirksregierungen weitergeführt. Ihre Aufgaben im Abfallsektor gehen an die Gewerbeaufsichtsämter über, in wasserrechtlichen und -fachlichen Fragen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig selbst Entscheidungen treffen, wo sie bisher nur die Bezirksregierungen beraten konnten. So bleibt die Verwaltung in den Regionen präsent, Doppelarbeit entfällt, und die Aufgaben können besser und effektiver erledigt werden.

Es stimmt nicht, daß in Zukunft Natur- und Umweltschutzgebiete von den Kommunen ausgewiesen werden sollen. Der Kabinettsausschuß für die Verwaltungsreform hat vielmehr ausdrücklich entschieden, daß die Bezirksregierungen die Arbeiten mit Nachdruck fortsetzen sollen.
Voraussichtlich im Jahre 2005 wird die Ausweisung der wesentlichen Wasserschutzgebiete abgeschlossen sein. Danach kann die Zuständigkeit für die Ausweisung etwaiger weiterer Wasserschutzgebiete auf die unteren Wasserbehörden übertragen werden.

Auch an Verfahren zur Änderung oder Aufhebung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen werden die oberen Naturschutzbehörden weiterhin beteiligt sein und wenn nötig, ihr Veto einlegen. Der bestehende Zustimmungsvorbehalt ist aber überflüssig und soll daher entfallen. Keine Rede kann davon sein, daß das Land die Trägerschaft für die fünf Naturschutzstationen "abwälzen" wolle, und vor dem Aus stehen sie schon gar nicht. Wegen der guten Erfahrungen mit der Organisation der Nationalparkhäuser sollen die Landkreise aber die Stationen in eigener Regie weiterführen können - gegen Kostenerstattung durch das Land. Dazu sollen Kooperationen und gemeinsame Trägerschaft mit interessierten Umweltverbänden möglich sein. Lehnen die beteiligten Kommunen dies ab, betreibt das Land die Stationen weiter. Eins ist jedenfalls klar: Die Naturschutzstationen in Niedersachsen haben sich bewährt, und deshalb bleiben sie auf Dauer bestehen. Bis Mitte Juli wird das Umweltministerium ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Reformbeschlüsse vorlegen. Auch dazu werden wir wieder das Gespräch suchen - auch und gerade mit den Umweltverbänden. Ich hoffe, daß wir auch auf die Mitarbeit des BUND zählen können.

Dietmar Schulz

Leserbrief zu N&U 1/97: "Verwaltungsreform: Naturschutzstationen vor dem Aus?" von
Dietmar Schulz, Staatssekretär im Nieders. Umweltministerium


"Faule Kompromisse"

Foto: Laubfrosch

Den Protesten des BUND und dem Verhandlungsgeschick des Umweltministeriums ist es gelungen, der vom Innenminister um jeden Preis verfolgten Kommunalisierung der Umweltverwaltung einen Riegel vorzuschieben. Für die Wasser- und Abfallverwaltung wurde dadurch ein gutes Ergebnis erzielt. Für die Naturschutzverwaltung kam es aber nur zu faulen Kompromissen: Natur- und Wasserschutzgebiete sollen nicht ab sofort, sondern erst nach 2005 von den Kommunen ausgewiesen werden, in der unrealistischen Annahme, bis dahin alle wichtigen Gebiete unter Schutz zu haben.

Aufgelesen

Flexibler Laubfrosch:Laut Umweltministerium lautstarker Bewohner niedersächsischer Windparks(siehe "Der Spiegel" Nr. 15, S. 186)

Die Ubertragung der Naturschutzstationen auf die Landkreise bleibt weiterhin Ziel, und das, obwohl sie dem Land kein Geld spart, die Effizienz mindert, den Abstimmungsaufwand erhöht und für die Dauer der Prüfphase die Stationen permanent verunsichert. Bei der Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten sollen die oberen Naturschutzbehörden weiterhin beteiligt werden - wer gibt uns die Garantie, daß dies nach Streichung des Zustimmungsvorbehaltes (? 30 Abs. 7 Niedersächsisches Naturschutzgesetz) so bleibt?
Prof. Alexander Gaede, Vorstand BUND



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