Wasserrecht: Niedersachsen legt den Rückwärtsgang ein

Das Ackern bis an die Uferkante (hier in der Leineaue bei Garbsen) ist verheerend für die Gewässerökologie – trotzdem soll das nach den Vorstellungen von CDU/FDP in Zukunft in Niedersachsen noch leichter möglich sein. Foto: T. Horlitz
Das Ackern bis an die Uferkante (hier in der Leineaue bei Garbsen) ist verheerend für die Gewässerökologie – trotzdem soll das nach den Vorstellungen von CDU/FDP in Zukunft in Niedersachsen noch leichter möglich sein. Foto: T. Horlitz

Geht es nach den Regierungsfraktionen im niedersächsischen Landtag, wird dem EU-Wasserrecht ein spürbarer Schlag versetzt. Statt weiter auf den bis 2015 vorgeschriebenen „guten Zustand“ hinzuarbeiten, legt Hannover den Rückwärtsgang ein. Zeitgleich zum Inkrafttreten des neuen bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll zum 1. März 2010 eine Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die zarten Verbesserungen des Bundesgesetztes wieder zunichte machen. So sollen Gewässerrandstreifen an kleinen Flüssen und Bächen gar nicht mehr vorgegeben werden und an großen Flüssen von zehn auf fünf Meter halbiert werden. „Ein fataler Schritt“, kritisiert der BUND-Gewässerexperte Moritz Busse aus Hannover, „denn ohne Randstreifen als Pufferzone gelangen Düngemittel und Pestizide mit dem Regenwasser direkt in die Flüsse.“ Niedersachsen will das neue Bundesrecht auch in anderer Hinsicht verwässern: „Wie vor hundert Jahren soll es bei der Gewässerunterhaltung wieder vor allem um den so genannten ordnungsgemäßen Abfluss des Wassers gehen“, erklärt Busse enttäuscht. Fließgewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Lebensgrundlage kämen im neuen NWG viel zu kurz. „Es kann doch nicht sein, dass etwa in einem Bachabschnitt aufwendige Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden und in einem anderen Abschnitt Randstreifen umgepflügt und der Bach regelmäßig bis auf den Grund durch schwere Maschinen geräumt wird und dabei die gesamte Gewässerfauna und -flora zerstört wird“, sagt der BUND-Experte.

Mit dem neuen Wasserrecht mache sich Niedersachsen wieder einmal zum Schlusslicht im Gewässerschutz unter den Bundesländern. Dabei könne sich der Flächenstaat den laxen Umgang mit seinen Gewässern gar nicht leisten – so ist beispielsweise über die Hälfte des niedersächsischen Grundwassers schadstoffbelastet, vor allem mit Nitrat aus der intensiven Landwirtschaft. „Es gibt noch viel zu tun in Niedersachsen auf dem Weg zu einem guten Zustand der Gewässer. Dieser Gesetzentwurf muss gestoppt werden, weil er die falsche Richtung vorgibt“, fordert Busse.

(lit)



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