EU-Richter sprechen Machtwort - Unterems muss geschützt werden

Das Kreuzfahrtschiff "Oriana" wird auf der Ems in die Nordsee überführt. Foto: R. Exner
1995: Das Kreuzfahrtschiff "Oriana" wird auf der Ems in die Nordsee überführt. Foto: R. Exner

Seit 25 Jahren kämpft der BUND mit anderen Verbänden für den Schutz der Ems – gegen fortlaufende Vertiefungen und Uferbefestigungen, gegen Buhnenbauwerke und nicht zuletzt gegen das Emssperrwerk. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit einem Urteil das Mündungsgebiet der Ems unter den Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gestellt. Auslöser war eine Klage der Stadt Papenburg, die der Bundesregierung untersagen lassen wollte, die Unter-und Außenems als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung anzuerkennen und entsprechend der FFH-Richtlinie an die Europäische Kommission nach Brüssel zu melden. Dabei ist die Bundesrepublik wie alle EU-Mitgliedsstaaten seit 1992 mit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie dazu verpflichtet, solche Schutzgebiete für das Naturschutznetz „Natura 2000“ zu melden. „Das Urteil stellt klar, dass die Ems ein FFH-Gebiet ist und weder die Stadt Papenburg, die Landkreise Emsland und Leer noch das Land Niedersachsen aufgrund wirtschaftlicher Interessen auf diesen Schutzstatus verzichten dürfen“, begrüßt der niedersächsische BUND Landesgeschäftsführer Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler den Richterspruch.

Mit der Meldung als europäisches Schutzgebiet sind die Behörden nun erneut gefordert. Denn vor weiteren Flussvertiefungen für die Überführung von großen Kreuzfahrtschiffen steht seit dem Urteil eine nach FFH-Richtlinie vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung, die untersuchen muss, ob die regelmäßigen Ausbaggerungen mit den Schutzzielen noch vereinbar sind. Nach Ansicht von Naturschützern sind die Lebensbedingungen in der Unterems durch die jahrelangen Ausbaggerungen und andere Eingriffe immer schlechter geworden. „Es la­gert sich immer mehr Schlick im Fluss ab, der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt im Sommer lebensbedrohlich ab und die Fließgeschwindigkeit der auflaufenden Flut in der Ems hat gewaltig zugenommen“, sagt Bodenstein-Dresler.


„Das Urteil des EuGH ist aber auch ein erneuter Anschub für die Suche nach Alternativen“, erwartet der BUND Landesgeschäftsführer. „Denn im Sinne der Nachhaltigkeit braucht die Region dringend Lösungen für eine Renaturierung der Ems – unter Berücksichtigung des Werftbetriebs und der Überführung der Meyer-Schiffe.“ Derzeit bereite das Land Niedersachsen eine Machbarkeitsstudie vor, die prüfen soll, ob ein „Ems-Umgehungskanal“ unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und anderer Aspekte eine Chance für das Ems-Ästuar und seine bedrohte Tier- und Pflanzenwelt sein könne.


(lit)



  • Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
  • Direkt zum Online-Antrag, Foto: eyewire / fotolia.com
  • Folge uns auf facebook
  • Newsletter abonnieren

Die Wildkatze braucht Mäuse...

Jetzt BUND-Mitglied werden

Das Miteinander von Menschen und Bienen – werden Sie jetzt BUND-Mitglied und erhalten Sie für kurze Zeit den Bestseller-Roman als Dankeschön!

Jetzt Mitglied werden!

Beobachtungstipp

Jahresbericht 2016

Agrarbündnis Niedersachsen

aktion-moorschutz.de/

Give me Moor!

Suche