Gänsedämmerung - BUND lehnt Bejagung von Zugvögeln ab

Geht es nach dem Willen der alten Landesregierung, darf ab dem 1. April 2008 in Niedersachsen auch auf hier rastende Wildgänse geschossen werden. In Vorbereitung ist eine Änderung der niedersächsischen Verordnung der Jagdzeiten, die Anfang 2008 im Parlament beschlossen werden soll und vorsieht, die Jagdzeiten für Wildgänse in Niedersachsen deutlich auszuweiten. Dann stehen Bless-, Saat- und Ringelgänse, Graugänse, Nil- und Kanadagänse monatelang auf der Abschussliste der Jäger, selbst im Bereich des niedersächsischen Wattenmeeres. "Das ist ein weiterer Rückschritt für den Naturschutz in Niedersachsen", kritisiert der stellvertretende Vorsitzende des BUND Niedersachsen Dr. Reinhard Löhmer die geplante Novelle. Denn entgegen der Einschätzung vieler Landwirte und auch vieler Jäger beruhe der Zuwachs der überwinternden Gänse in Niedersachsen nicht auf einem Zuwachs der Populationen, sondern auf einer Verlagerung der Überwinterungebiete nach Südwesten. "Populationsbiologisch ist die Jagd auf Wildgänse nicht zu rechtfertigen!"

Schäden, die Gänse auf landwirtschaftlichen Flächen anrichten, werden durch die Jagd nicht verringert, darüber sind sich alle Experten aus Naturschutz und Landwirtschaft einig. Die Gänse würden auf diese Weise nur von Feld zu Feld getrieben, durch diese Anstrengung wachse ihr Nahrungsbedarf am Ende sogar, erklärt Löhmer. Unter Tierschutzgesichtspunkten sei die erweiterte Jagdbarkeit ebenfalls problematisch. "Die Bejagung mit Bleischrot führt immer wieder zu Verletzungen bei Nachbartieren." Eine weitere Folge des Bleischrots sei eine Bleiverseuchung in der Umwelt und Vergiftungen bei Beutegreifern wie dem Seeadler. Wo den Landwirten nicht tragbare Verluste durch Wildgänse zugefügt würden, plädiert der BUND für eine Schadensregulierung.

is/lit

Mehr Informationen unter www.bund-niedersachsen.de



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