BUND stoppt Neubau einer Bundesstraße durch geplantes Naturschutzgebiet bei Hildesheim

Foto: Kleingewässer, Halbtrockenrasen, Trockengebüsche
Von einem überdimensionierten Straßenbauprojekt bedroht: Mosaik von Kleingewässern, Halbtrockenrasen und Trockengebüschen bei Hildesheim-Himmelsthür, Foto: G. Wilhelm
Foto: Golddistel
Die Golddistel ist eine Charakterpflanze der Kalk-Magerrasen. Noch kommen in dem Gebiet seltene Tier- und Pflanzenarten wie Eisvogel, Neuntöter, Silbergrüner Bläuling, Salz-Hasenohr und Deutscher Ziest vor. Foto: G. Wilhelm

In der gerichtlichen Auseinandersetzung um ein besonders umstrittenes Straßenbauprojekt, dem Neubau der Bundesstraße 1 nördlich von Hildesheim, hat der BUND im November vergangenen Jahres einen ersten Erfolg erzielt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erklärte den Planfeststellungsbeschluß der Bezirksregierung Hannover für einen Teilabschnitt der sogenannten "Nordumgehung Himmelsthür" für rechtswidrig. Das Urteil hat zur Folge, daß mit dem Straßenbau, für den die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden war, nicht begonnen werden darf. Selbst im für die Straßenbauer günstigsten Fall ist ein Baubeginn jetzt frühestens im Jahr 2000 möglich.

Die Behörden hatten die Straße nicht, wie meist üblich, mit einer einheitlichen Planung vorbereitet, sondern durch verschiedene kompliziert ineinander verschachtelte Verfahren, darunter einem Bebauungsplan und drei Planfeststellungsverfahren.

In der Klage des BUND, die von einer örtlichen Bürgerinitiative und dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) unterstützt wurde, war diese Vorgehensweise als rechtswidrig und auch als unfair gegenüber den Bürgern kritisiert worden. Das Oberverwaltungsgericht gab den Naturschützern recht.

Die Hauptkritik des BUND ist aber, daß die Straße wertvolle Natur zerstören würde, ohne die Verkehrswege in der Stadt Hildesheim wesentlich zu entlasten.

Die vierspurige Straße soll mit massiven Brückenbauten, Dämmen und Geländeeinschnitten eine Landschaft mit naturnahen Flußauen, Wäldern, Wiesen, Halbtrockenrasen und Trockengebüschen zerschneiden, die in allen Planungen des Landes und des Landkreises als Naturschutzgebiet vorgesehen ist und von der niedersächsischen Landesregierung sogar als Schutzgebiet nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angemeldet wurde. Andererseits wäre der Entlastungseffekt für die Innenstadt zu vernachlässigen, da der Durchgangsverkehr auf der heutigen Bundesstraße nur eine geringe Rolle spielt und das Autoverkehrsaufkommen hier zu über neunzig Prozent "hausgemacht" ist.

Bedauerlicherweise hat das Gericht den nachlässigen Umgang der Bezirksregierung mit dem nationalen und europäischen Naturschutzrecht nicht stärker berücksichtigt, denn sonst hätte das Straßenbauprojekt endgültig gestoppt werden müssen. Immerhin hat das OVG wegen der Bedeutung des Gebietes auch für den europäischen Naturschutz ausdrücklich die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Zunächst aber ist das Verwaltungsgericht Hannover am Zuge. Da nach Auffassung des BUND in diesem Verfahren von der Stadt Hildesheim krasse Rechtsfehler gemacht wurden, gibt es Hoffnung, daß die naturzerstörende Planung ganz verhindert werden kann.

Georg Wilhelm, BUND-Kreisgruppe Hannover



  • Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
  • Direkt zum Online-Antrag, Foto: eyewire / fotolia.com
  • Folge uns auf facebook
  • Newsletter abonnieren

Die Wildkatze braucht Mäuse...

Jetzt BUND-Mitglied werden

Das Miteinander von Menschen und Bienen – werden Sie jetzt BUND-Mitglied und erhalten Sie für kurze Zeit den Bestseller-Roman als Dankeschön!

Jetzt Mitglied werden!

Beobachtungstipp

Jahresbericht 2016

Agrarbündnis Niedersachsen

aktion-moorschutz.de/

Give me Moor!

Suche