Gefährdung der Wildkatze

Historisches Wandrelief im Ostharz
Historisches Wandrelief im Ostharz

Schon vor 500 000 Jahren waren Wildkatzen in ganz Europa verbreitet. Heute sind sie an vielen, ehemals besiedelten Orten verschwunden oder vom Aussterben bedroht.Wildkatzen wurden seit 1750 als vermeintlicher Konkurrent des Menschen systematisch verfolgt. Dieser Feldzug war erfolgreich.
Nur wenige Jahrzehnte nach Beginn der Verfolgung wurden deutschlandweit die letzten „Exemplare“ für die Naturkundemuseen präpariert.

 

Früher war Deutschland vor allem eines: Waldland. Heute bedecken Wälder nur noch ca. 30% des Landes und werden zu großen Teilen forstwirtschaftlich genutzt. Immerhin, geschätzte 26% geeigneten Lebensraumes stehen der scheuen Jägerin in Deutschland zur Verfügung. Dennoch findet man sie nur auf 4,6% dieser Flächen. Diese Waldlebensräume liegen inselartig verteilt, umgeben von einem Netz aus immer dichteren Verkehrswegen, Siedlungsbändern und intensiv genutzten Agrarlandschaften.

Ausgeräumte Agrarlandschaft, Foto T. Stephan
Ausgeräumte Agrarlandschaft, Foto T. Stephan

Untersuchungen des BUND Thüringen zur Habitatnutzung der Europäischen Wildkatze haben gezeigt, dass schon vegetations- und strukturverarmte Landschaftsstreifen von wenigen hundert Metern Breite die Katzen daran hindern, in entfernte Waldgebiete bzw. neue Reviere zu wechseln.
Bei den Versuchen sich neue Reviere zu erschließen, kommen vorwiegend junge Kater sprichwörtlich unter die Räder, was die Zahl der gemeldeten Totfunde deutlich macht. Der Straßenverkehr bedeutet heute die größte Gefährdung für die Wildkatzen.

Grünbrücke BAB 395
Grünbrücke BAB 395

Die Einrichtung von Grünen Korridoren zwischen den Waldgebieten und Querungshilfen an Verkehrswegen kann das Risiko der Wanderungen minimieren und den notwendigen genetischen Austausch der isolierten Populationen untereinander fördern. Nur dadurch hat die kleine Raubkatze langfristig eine Überlebenschance.


Der BUND Niedersachsen hat auf Basis des BUND-Wildkatzenwegeplanes  eine Analyse vorgenommen, an welchen Verkehrswegen in Niedersachsen ein vordringlicher Bedarf an Querungshilfen  für die Wildkatzen dringend erforderlich ist. Das Land Niedersachsen kann für die Umsetzung von Grünbrücken Mittel aus dem Konjunkturpaket II in Anspruch nehmen.

Im Februar 2012 hat das Bundeskabinett ein deutschlandweites Programm zum Bau von Wildtierbrücken beschlossen. Mit diesem Bundesprogramm Wiedervernetzung können die Bundesländer nun Finanzmittel für Grünbrücken abrufen. 

Schutzstatus

Seit rund 70 Jahren sind Wildkatzen unter Schutz gestellt und die Jagd auf sie verboten. Das ist auch heute noch so. Deshalb konnten sich die Wildkatzenbestände in einigen Rückzugsgebieten langsam wieder erholen. Die Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), der Berner Konvention und der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL, Anhang IV) streng geschützt. In der Roten Liste der gefährdeten Wirbeltiere Deutschlands wird die Wildkatze in Niedersachsen als „stark gefährdet“ eingestuft.

Jagdbare Tierart nach Bundesjagdgesetz (BJG) jedoch mit ganzjähriger Schonzeit. Nach § 29 Abs. 1, Nr. 3 des Niedersächsischen Jagdrechtes (NJagdG) dürfen „wildfarbene Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden“ geschossen werden. Aufgrund der möglichen Verwechslungsgefahr mit Wildkatzen fordert der BUND, freiwillig auf den Abschuss wildfarbener Hauskatzen zu verzichten.



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