Seit rund 70 Jahren sind Wildkatzen unter Schutz gestellt und die Jagd auf sie verboten. Das ist auch heute noch so. Deshalb konnten sich die Wildkatzenbestände in einigen Rückzugsgebieten langsam wieder erholen. Die Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), der Berner Konvention und der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL, Anhang IV) streng geschützt. In der Roten Liste der gefährdeten Wirbeltiere Deutschlands wird die Wildkatze in Niedersachsen als „stark gefährdet“ eingestuft.
Jagdbare Tierart nach Bundesjagdgesetz (BJG) jedoch mit ganzjähriger Schonzeit. Nach § 29 Abs. 1, Nr. 3 des Niedersächsischen Jagdrechtes (NJagdG) dürfen „wildfarbene Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden“ geschossen werden. Aufgrund der möglichen Verwechslungsgefahr mit Wildkatzen fordert der BUND, freiwillig auf den Abschuss wildfarbener Hauskatzen zu verzichten.