Wasserrahmenrichtlinie

Foto: Harzbach

Themenschwerpunkt des Wassernetzes ist die lokale Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die damit verbundenen naturschutzfachlichen Fragestellungen. Die WRRL setzt europaweit einen klaren und deutlichen Auftrag: Alle unsere Gewässer – Oberflächengewässer und Grundwasser – sind bis 2015 in einen intakten ökologischen Zustand zu bringen. Flussgebiete sollen in Zukunft nachhaltig bewirtschaftet werden. Dazu wird für jedes Gebiet ein Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm aufgestellt, mit denen die Ziele der Richtlinie realisiert werden sollen. In Niedersachsen wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der lokalen Umsetzung der WRRL vor allem durch die Runden Tische der Teileinzugsgebiete gewährleistet. Das Wassernetz koordiniert und unterstützt dabei alle Vertreter von Naturschutzverbänden in diesen Gebietskooperationen. So werden die Vorschläge und Positionen der Gewässerschützer transportiert und direkt an die Behörden und Verbände herangetragen.

Umfassender Gewässerschutz und FFH-Richtlinie

Foto: Frosch

Wir arbeiten aber auch über die WRRL hinaus zu allgemeinen gewässerökologischen Bereichen wie Küste und Meer, Fließgewässer und Stillgewässer. Zusätzlich haben wir unseren Aufgabenbereich um wasserabhängige Landökosysteme erweitert. Denn wenn es um Wasser geht, sind diese seltenen Lebensräume wie beispielsweise Auen, Sümpfe und Bruchwälder häufig ebenfalls betroffen. Als überwiegend sehr selten gewordene Ökosysteme sind sie in der Regel zusätzlich durch die europäische Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Rrichtlinie unter Schutz gestellt. Verbindliches Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt, der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Unter dem Namen „Natura 2000“ ist durch die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie europaweit ein ausgedehntes Netz von Schutzgebieten geschaffen worden. Auch viele Flüsse und Seen sind zusätzlich FFH-Gebiete. Für die Flussmündungen, die Ästuare, gibt es schon eine kombinierte Umsetzung beider Richtlinien. In Zukunft muss diese zusammenhängende Umsetzung noch stärker unterstützt werden.



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