BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


BUND Stellungnahme zum ROV A22

Stand 1/2008

Logo: BUNDDer BUND Landesverband Niedersachsen e.V. sieht die Entscheidungsbasis im in Rede stehenden Raumordnungsverfahren als nicht gegeben an, da insbesondere

 

Eine umfassende Alternativenprüfung ergäbe sich auch aus den FFH-Studien, da eine potentiell erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000 - Gebieten nicht auszuschließen ist.

Die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Flora und Fauna werden durch weitere Zubetonierung von Böden und Zerschneidung von immer mehr Landschaften durch Straßen und damit weiterer Verkleinerung der Lebensräume erheblich verschärft.

Nähere Ausführungen zu den entscheidungserheblichen Feldern sind in den Stellungnahmen der BUND-Kreisgruppen Ammerland, Cuxhaven, Rotenburg und Unterweser enthalten, die Bestandteil dieser Stellungnahme sind.

Letztendlich steht der geplante Neubau der A 22 in direktem Widerspruch zu Grundsätzen und Zielen der seit 22.01.2008 geltenden Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), in die ein Vorranggebiet für die A 22 neu aufgenommen wurde.
So insbesondere zu:

Die Bundesautobahnen A 27, A 28, A 29 und A 31 sowie die im Bau befindliche A 26 erschließen die Region bereits und darüber sind auch alle Hafenstandorte an das Autobahnnetz angeschlossen. Durch die geplante A 22 dürfte hingegen der Konkurrenzdruck der Häfen in Rotterdam und Antwerpen auf Häfen wie in Hamburg und Bremerhaven steigen unter Förderung des LKW-Transportes auf einer Transitstrecke zwischen den Niederlanden und Skandinavien.

Da der Bedarf für eine zusätzliche, naturschädigende Autobahn nicht gegeben ist, ist vielmehr unter Erhalt der verkehrsarmen, unzerschnittenen Räume (UZV > 100 km2) neben der Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf Schiene und Schiff (flußangepaßte Schiffe; Feederverkehr) maximal das vorhandene Straßennetz zu verbessern.

Angesichts knapper Finanzmittel werden künftig aufgrund der erforderlichen Erhaltung des bestehenden Straßennetzes und der erforderlichen Maßnahmen im Bahnnetz keine Mittel für Projekte, die nicht in den vordringlichen, sondern - wie die geplante A 22 - nur in den weiteren Bedarf aufgenommen sind, zur Verfügung stehen.

Aufgrund der aufgezeigten erheblichen Defizite und der eklatanten Widersprüche bei den Planungsgrundsätzen erwarten wir, daß das Verfahren eingestellt wird.

Der BUND Landesverband Niedersachsen e.V. schließt sich neben den o.g. Stellungnahmen außerdem der Stellungnahme des GNUU vom 31.01.2008 voll inhaltlich an und macht diese zum Teil seiner Stellungnahme.

Dr. Marita Wudtke
Referatsleiterin Naturschutz und Umwelt

Weitere Informationen finden sich auch unter www.a22-nie.de 

Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/20080226_stellungnahme/