23. November 2010
Richterspruch stärkt Naturschutz an der Ems - Nach Klageabweisung: BUND und WWF fordern zügige Ausweisung der Region Unterems als FFH-Schutzgebiet
Gemeinsame Pressemitteilung BUND/WWF zum Urteil des VG Oldenburg
Hamburg/Hannover - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen der Meyer Werft, der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer und der Stadt Emden gegen die Aufnahme des Gebiets Unterems und Außenems in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 abgewiesen. BUND und WWF begrüßen die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgericht Oldenburg als Erfolg für den Naturschutz.
„Wir sehen unsere stets vertretene Auffassung bestätigt, dass das Gebiet Außen- und Unterems in das Schutzgebietssystem Natura 2000 aufzunehmen ist und für die Gebietsausweisung ausschließlich naturschutzfachliche Erwägungen maßgeblich sind“, sagte Vera Konermann, Ems-Expertin des BUND Niedersachsen.
Nach dem Richterspruch stünde der Weg für alle erforderlichen Schritte zur Unterschutzstellung des Gebietes nun offen, betonen WWF und BUND. „Die Entscheidung entzieht der Blockadepolitik ihre Grundlage. Jede weitere Verzögerung wäre ein weiteres Zugeständnis an die Wirtschaft auf Kosten der Natur“, sagte Beatrice Claus, Naturschutzexpertin des WWF. „ Das Gebiet der Unterems muss nun schnell als schützenswerte Naturregion nach der EU-Habitatrichtlinie ausgewiesen werden.“ Die Bundesregierung sei aufgefordert gegenüber der EU das Einvernehmen für die Aufnahme der Unterems in die Schutzgebietskulisse zu erteilen. Das Land Niedersachsen sei aufgerufen, das nachzuholen, was durch die sechsjährige Verzögerung der FFH-Ausweisung der Unterems versäumt wurde, nämlich Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen zu ergreifen. „Es ist dringend an der Zeit, dass die Unterems renaturiert und wieder zu einem dauerhaften Fischlebensraum wird“, ergänzte Vera Konermann vom BUND.
Die erhobenen Klagen hatten mit drohenden Nachteilen für die wirtschaftliche Entwicklung argumentiert. In einem Grundsatzurteil hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Januar entschieden, dass die Auswahl von Naturschutzgebieten im Rahmen des gemeinsamen EU-weiten Schutzgebietsnetzes ausschließlich nach Naturschutzkriterien erfolgen darf.
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