BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


14. Juli 2014

Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ein Kutter mit einem Banner mit der Aufschrift "Keine Elbvertiefung"

14. Juli 2014. Morgen beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Deren Fahrrinne soll um durchschnittlich einen Meter vertieft werden, damit große Containerschiffe den Hamburger Hafen schneller und besser erreichen können. Im Rahmen des bislang aufwändigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind.

Zwischen Cuxhaven und Hamburg ist die Elbe weitgehend als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sowie durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschützt. Im Zuge des geplanten Eingriffs müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden, wodurch die Ökologie des Flusses nachhaltig geschädigt würde.

„Die Unterelbe verträgt ökologisch keine weitere Vertiefung. Europäisches Naturschutzrecht verlangt, die Ökologie der Tideelbe zu verbessern. Die Elbvertiefung bewirkt genau das Gegenteil und verstößt daher gegen geltendes Recht", begründen die Umweltverbände BUND, NABU und WWF die Klage.

„Die Elbe ist leider kein Einzelfall: kein einziger der als Bundeswasserstraßen genutzten Flüsse ist in einem guten Umweltzustand", so die Verbände weiter (Quelle BfG 2010). Laut Wasserrahmenrichtlinie soll bis 2015 an allen deutschen Flüssen ein sogenannter „guter ökologischer Zustand" wiederhergestellt sein. 90 Prozent der deutschen Flüsse sind in keinem guten Zustand; ihre Beschaffenheit wird als „mäßig" oder schlechter eingestuft. Der Entscheidung in Sachen Elbe komme damit Signalwirkung für den Gewässerschutz in Deutschland zu.

„Unser Ziel sind lebendige Flüsse in Deutschland. Um eine gesunde Flussnatur an Elbe, Weser oder Ems mit der wirtschaftlichen Nutzung der Ströme in Einklang zu bringen, müssen Umweltbelange viel stärker gewichtet und schon am Anfang der Planungen besser berücksichtigt werden." Dazu gehöre auch die Prüfung von Alternativen. Statt die Elbe zwischen Hamburg und der Nordsee ein neuntes Mal zu vertiefen, sei eine Kooperation der norddeutschen Seehäfen Hamburg, Wilhelmshaven und Bremerhaven wirtschaftlich und ökologisch der richtige Weg.

Hinweis an die Redaktionen und Kontakt:

Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beginnt am Dienstag, 15. Juli 2014 um 10 Uhr, Verbandsvertreter stehen den Medien ab 9 Uhr vor dem Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts (Simsonplatz 1, 04107 Leipzig) für Statements zur Verfügung.

Medienanfragen bitte an Britta König / WWF (verbandsübergreifende Koordination in Leipzig) : 0151 1885 4973 / britta.koenig@wwf.de

Medienanfragen in Hamburg bitte an Paul Schmid / BUND Hamburg: 0160 799 09 46 / presse.hamburg@bund.net

In Leipzig stehen seitens der Verbände als Interviewpartner zur Verfügung:

Hintergrundpapier „Zank-Apfel Elbvertiefung"


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/themen/wasser/wasser_detailansicht/browse/4/artikel/elbvertiefung-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-2/