29. Mai 2017
Elbvertiefung: Urteil legt hohe Maßstäbe an den Ausgleich an
Zur schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung erklären die Verbände BUND NABU und WWF heute:
Die Urteilsbegründung bestätigt nochmals, dass die Planungsbehörden vor einer fachlich äußerst anspruchsvollen Aufgabe stehen. Es müssen neue Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, die für das notwendige Planänderungsverfahren fachlich und juristisch einwandfrei sind. Das Gericht hat zudem klargestellt, dass die Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig bis zur Vollendung des Vorhabens in Angriff genommen werden müssen.
Das Gericht hat ganz konkret die Eignung von vier geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Niedersachsen in Frage gestellt (Rd 425) und damit eine hohe Hürde geschaffen. Auch die Hamburger Ausgleichmaßnahme Kreetsand steht aufgrund eines Etikettenschwindels nicht mehr zur Verfügung. Außerdem wurde die FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Schierlingswasserfenchel als nicht vorsorglich genug eingestuft und muss neu durchgeführt werden.
In jedem Fall muss erheblich mehr für den Ausgleich an der Tideelbe getan werden als bislang von den Behörden vorgesehen. Die rechtlichen Maßstäbe für einen fachlich angemessenen und rechtssicheren Ausgleich im Sinne des FFH-Rechts (Kohärenzsicherung) sind mit der Urteilsbegründung strenger geworden.
Für Rückfragen
BUND Hamburg, Manfred Braasch, mobil: 0172 408 3401
NABU Hamburg, Alexander Porschke, mobil: 0172 403 7167
WWF, Beatrice Claus, mobil: 0151 1885 4968
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