9. Mai 2017

Neues Wassergesetz schützt keine Gewässer! BUND kritisiert die heute vorgestellte Regelung zu Gewässerrandstreifen im niedersächsischen Wassergesetz

Weser-Randstreifen. Foto: Ruth Paschka

Anlässlich der heutigen Kabinettsitzung-Pressekonferenz hat Umweltminister Stefan Wenzel die Änderung des niedersächsischen Wassergesetzes vorgestellt. Der BUND Niedersachsen sieht in den Regelungen zu Gewässerrandstreifen im neuen Wassergesetz keinen ausreichenden Schutz für Gewässer, Natur und Umwelt in Niedersachsen. Rund 98 % der niedersächsischen Gewässer befinden sich in einem schlechten ökologischen Zustand. Angesichts dieser desolaten Situation im Land braucht es einen weitgehenden Schutz dieser Naturgüter.

„De facto wäre im neuen Wassergesetz in Verbindung mit dem neuen Düngerecht nur ein Meter entlang der Gewässer vor Düngung geschützt. Das reicht bei weitem nicht aus, um Nährstoffeinträge in Flüsse und Bäche zu verhindern“, sagt Tilman Uhlenhaut, stellvertretener BUND-Landesgeschäftsführer und Agrarreferent. „Der Gesetzentwurf überträgt nun die Pflicht zum Teil vom Land auf die Unteren Wasserbehörden, weitergehende Maßnahmen für den Gewässerschutz zu vollziehen. Die Verpflichtung der Landesregierung, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um niedersächsische Gewässer umgehend in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, bleibt dennoch bestehen.“

Rückfragen zum Thema an:
Tilman Uhlenhaut
Stellvertretener Geschäftsführer und Agrarreferent
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 13
tilman.uhlenhaut@nds.bund.net

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 31
tonja.mannstedt@nds.bund.net

Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 50 KB)




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