26. Juni 2010

BUND Niedersachsen: Gute Gründe gegen die A 22

Peter Schühle von der BI Loxstedt übergibt Staatssekretär Enak Ferlemann ein Sparpaket mit konkreten Verkehrs-Alternativen zur Küstenautobahn.

Peter Schühle von der BI Loxstedt übergibt Staatssekretär Enak Ferlemann ein Sparpaket mit konkreten Verkehrs-Alternativen zur Küstenautobahn.

BUND-Mitglieder und Mitglieder zahlreicher Initiativen gegen die A 22 aus allen betroffenen Landkreisen protestierten vor der IHK in Stade.

BUND-Mitglieder und Mitglieder zahlreicher Initiativen gegen die A 22 aus allen betroffenen Landkreisen protestierten vor der IHK in Stade.

Der Niedersächsische Verkehrs- und Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) erhält heute (Freitag, den 25. Juni 2010) von Enak Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade die Linienbestimmung der Küstenautobahn A 22.


Der geplante Bau der A 22 ist ein weiterer Schritt in die Richtung, Niedersachsen zu einem Transitland zu degradieren – mit allen dazugehörigen negativen Folgen für Natur und Umwelt. Deshalb haben heute in Stade auch BUND-Mitglieder zusammen mit weiteren Initiativen gegen die geplante Autobahn protestiert. Der BUND Landesverband Niedersachsen e.V. lehnt den Bau der Küstenautobahn strikt ab und hat dafür viele gute Gründe:

 

  1. Die Autobahn macht wirtschaftlich gesehen keinen Sinn. Es gibt keinen Bedarf, denn in Kürze wird die Parallelstrecke A 1 sechsspurig befahrbar sein, die Bauarbeiten sind schon im Gange.

  2. Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes muss mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden anstatt noch mehr Autobahnen zu bauen. Im Mittelpunkt der Überlegungen sollten die Regionalisierung von Wirtschaftsstrukturen und damit das Einsparen von Transportkosten stehen. Die Planung und der Bau einer unnötigen neuen Straße als Ost-West-Verbindung sollten aufgegeben werden zugunsten eines küstenparallelen Seewegs und des Ausbaus der vorhandenen Bundesstraßen (z.B. B 71, B 74).

  3. Die A 22 ist als Seehäfen-Hinterlandanbindung nicht geeignet, da Hafenhinterland-Verkehre vor allem Richtung Süden und Südosten führen.

  4. Die Autobahn würde europarechtlich geschützte Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und andere naturschutzrechtlich bedeutsame Bereiche und Biotopverbünde beeinträchtigen, die geschaffen wurden, um gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten. Es wäre auch ein so genannter „verkehrsarmer, unzerschnittener Raum“ (mehr als 100 km²) betroffen. Die A 22 würde diesen zerstören und zum weiteren Verlust der biologischen Vielfalt beitragen.

  5. Aus technischer Sicht sprechen gegen den Ausbau der A 22, dass der Wesertunnel nicht für Autobahn-Verkehr geeignet ist. Aus finanzieller Sicht ist die geplante Elbquerung nordwestlich von Hamburg (als Verbindung zur A 20 in Schleswig-Holstein) nicht realisierbar. Diese beiden Problemstellen sind die so genannten Zwangspunkte der geplanten Strecke.

Die A 22 ist im derzeit geltenden Bundesverkehrswegeplan mit einem „besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ (sog. Ökosternchen) versehen. Zu dessen Abarbeitung besteht ein umfassender Planungsauftrag und „Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes“ sind dabei zu untersuchen (Quelle: BVWP 2003). Dr. Marita Wudtke, Verkehrsreferentin beim BUND Niedersachsen, erklärt dazu: „Auf diese vorgeschriebenen Alternativenprüfungen warten wir schon seit langem vergebens. Bei der Prüfung von Alternativen muss Verkehrsvermeidung im Mittelpunkt stehen und allenfalls der Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen.“


Das Verfahren ist bislang nach Beobachtungen des BUND keineswegs ergebnisoffen geführt worden. Denn schon vor Abschluss des Raumordnungsverfahrens und damit Festlegung der Variante wurden Vermessungsarbeiten durch die Landesstraßenbaubehörde vergeben und diese Arbeiten durchgeführt.


Zum weiteren Ablauf:

Mit der Linienbestimmung, einem behördeninternen Verfahrensschritt, wird im Benehmen mit der Landesplanungsbehörde u. a. der grundsätzliche Verlauf und die ungefähre Lage der Trasse unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens, der öffentlichen Belange inklusive der Umweltverträglichkeit bestimmt. Daran schließt sich dann ein Planfeststellungsverfahren an.


Hintergrund-Informationen zur A 22:

Die geplante Autobahn 22 gehört zu den größten Neubauplanungen in Deutschland. Sie soll auf einer Länge von 121 Kilometer gebaut werden von Dochtersen (Landkreis Stade; mit Elbquerung Anschluss an A 20, Schleswig-Holstein) bis Westerstede (Landkreis Ammerland). Das Bauvolumen soll rund 1,1 Mrd. Euro betragen (mit Elbquerungs-, Planungs- und Baukosten ca. 2,2 Mrd. Euro). Der geplante Streckenverlauf zeichnet sich durch moorigen Untergrund aus, was die Baukosten in die Höhe treibt.

Das Raumordnungsverfahren mit Landesplanerischer Feststellung wurde am 29. Januar 2009 abgeschlossen.

Die A 22 wird in dieser Legislaturperiode im Bedarfsplan nicht als „vordringlicher Bedarf“ aufgeführt. Der Plan gilt noch bis 2015, die A 22 bleibt also weiterhin im so genannten „weiteren Bedarf“. Die Kosten für die Planung in Höhe wurden laut Vereinbarung im November 2004 je zu einem Drittel vom Land, den Kommunen und der Wirtschaft (IHKs) übernommen. Damit wurde die Planung als so genannte Public Private Partnership-Projekt (PPP) auf den Weg gebracht.

 

Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 45 KB)




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