26. Januar 2017
Mehr Mut zum Schutz der Natur - BUND Niedersachsen fordert Nachbesserungen in der aktuellen Novelle zum niedersächsischen Naturschutzgesetz
Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) steht vor einer schon lange angekündigten Überarbeitung, durch die seine Lesbarkeit und Verständlichkeit – auch für die allgemeine Öffentlichkeit – erleichtert werden sollte. „Der BUND Niedersachsen begrüßt die Novellierung grundsätzlich, das neue Niedersächsische Naturschutzgesetz bleibt jedoch im vorgelegten Gesetzesentwurf in seinem komplexen und verwirrenden Aufbau für Bürger und Bürgerinnen eher unverständlich. Die Novelle schöpft zudem aus Naturschutzsicht den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum nicht aus“, kritisiert Dr. Marita Wudtke, Leiterin Naturschutz / Umweltpolitik des BUND Niedersachsen. Der Umweltverband fordert den Gesetzgeber auf, durch die Novellierung seine Chance wahrzunehmen, dem haupt- und ehrenamtlichen Naturschutz den Rücken zu stärken und den Schutz von Natur und Landschaft zu verbessern. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat er zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht.
Zum Erreichen der Ziele der Naturschutz- und Biodiversitätsstrategie ist insbesondere die gute landwirtschaftliche Praxis konkreter zu fassen. „Das Gesetz sollte den Umbruch von Grünland, insbesondere auf Moorstandorten, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten verbieten“, fordert Wudtke. Die Landschaftsplanung – als zentrales Instrument zur Bewältigung von Konflikten des Natur- und Landschaftsverbrauchs – sei durch eine bessere rechtliche Ausgestaltung zu stärken, Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne spätestens nach 10 Jahren zu aktualisieren.
Enttäuscht zeigt sich der BUND Niedersachsen über die fehlende Erweiterung der Verbandsbeteiligung im Gesetzesentwurf. Seit langem fordert der BUND, die Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen zu ergänzen, um Ehrenamtlichen und damit der Öffentlichkeit eine bessere und frühzeitige aktive Gestaltung von Natur und Landschaft zu ermöglichen. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 wurde eine Stärkung des „fachkundigen bürgerschaftlichen Engagements“ und des „Ehrenamtes im Naturschutz“ in Aussicht gestellt. „Damit dies auch gelingen kann, erwarten wir, dass die Beteiligungsfristen verdoppelt werden und Umweltverbände zukünftig bei weiteren wichtigen Entscheidungen wie bestimmten Vorhaben im Außenbereich, nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder bei geplanten Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten beteiligt werden.“
Der BUND hebt zudem die Rolle der Kompensationsverzeichnisse hervor, die bei den Naturschutzbehörden geführt werden. „Hier sollten zukünftig auch Kompensationsmaßnahmen aufgenommen werden, die von den Kommunen nach Baurecht vorgenommen werden. Nur so ist eine ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen nachprüfbar und eine weitere Überplanung von Flächen, auf denen bereits eine Kompensation erfolgt ist, kann verhindert werden“, so Wudtke. Lage und Art der Maßnahmen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im Gesetzesentwurf wurde die Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Grünlandarten ergänzt. „In dieser Aufzählung vermissen wir wichtige Lebensräume wie artenarmes Extensivgrünland, Streuobstwiesen, Kleingewässer und Wallhecken. Besonders Wallhecken tragen als Lebensadern durch ihre linearen Strukturen in erheblichem Umfang zur Vernetzung und zum Biotopverbund bei“, hebt die BUND-Naturschutzexpertin hervor. Zur weiteren Vermeidung von schleichenden Schädigungen der Wallhecken sind aus Sicht des Umweltverbandes schonende Pflegemaßnahmen im Naturschutzgesetz festzuschreiben.
Rückfragen zum Thema an:
Dr. Marita Wudtke
Leiterin Naturschutz / Umweltpolitik
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 – 18
Mobil (0160) 461 65 70
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