31. August 2010
BUND lehnt die 380 kV-Leitung von Wahle nach Mecklar ab, weil Bedarfsnachweis fehlt
Der Landesverband Niedersachsen des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) lehnt die 380 kV-Leitung von Wahle im Kreis Peine nach Mecklar im hessischen Landkreis Herfeld-Rotenburg ab, weil ein Bedarfsnachweis fehlt. Der Umweltverband befürchtet, dass die neue Leitung vor allem die Atom- und Kohlestrom-Produktion zementiert, die Macht der großen Stromkonzerne sichert und den Ausbau erneuerbarer Energien behindert.
Der BUND fordert die schnelle und vollständige Umstellung der Energieerzeugung auf Erneuerbare Energien. Den Ausbau des Höchstspannungsnetzes würde der BUND nur befürworten, wenn erwiesen wäre, dass der Ausbau Voraussetzung ist für die vollständige Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien. Dies ist bei der geplanten Leitung jedoch nicht der Fall: Sie soll sowohl dem Transport des Windstroms (onshore und offshore) von Nord- nach Süddeutschland als auch dem steigenden Transport von Kohle- und Atomstrom aus den vorhandenen und geplanten Großkraftwerken im Norden dienen.
Die geplante Höchstspannungsleitung soll eine Gesamtlänge von über 200 Kilometern aufweisen: Zwischen 130 und über 180 Kilometer davon würden durch Niedersachsen laufen (je nach einer der fünf Planungsvarianten), rund 70 Kilometer durch Hessen. Die Trasse würde einen gewaltigen Eingriff in die Natur und Landschaft darstellen.
Für die Trassenführung in Niedersachsen sind fünf Strecken im Gespräch. Auch der Verlauf der Trasse in Hessen ist noch unklar, dort stehen zwei Strecken und damit zwei Übergabepunkte von Niedersachsen nach Hessen im Raum. Somit ist das komplette Verfahren äußerst kompliziert und umfangreich. „Es wäre besser gewesen, wenn ein Bundesland die Federführung übernommen hätte.
Durch die vielen Varianten der Trassenführung werden in Niedersachsen und Hessen mehr Anwohner als nötig beunruhigt“, sagt Dr. Marita Wudtke, Referatsleiterin für Umwelt- und Naturschutzpolitik beim BUND Niedersachsen.
Der BUND Niedersachsen kritisiert in seiner Stellungsnahme zum Raumordnungsverfahren zur Höchstspannungsleitung vor allem folgende Punkte:
- Es liegen keine Lastfluss-Rechnungen vor, die belegen, dass der Ausbau des Höchstspannungsnetzes tatsächlich für den Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich ist. „Ohne verlässlichen Bedarfsnachweis ist das Ziel der Bundesregierung behindert, Kohle- und Atomstrom sukzessive durch erneuerbare Energien zu ersetzen“, erklärt Dr. Marita Wudtke.
- Der vorgesehene Ausbau des Höchstspannungsnetzes widerspricht dem Einspeisevorrang für die erneuerbaren Energien aus dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. In der Stellungnahme heißt es dazu: Für eine zukunftssichere Energieversorgung müsse vor allem dargelegt werden, „wie der Netzausbau einer dezentralisierten, mittelständischen, kommunalen und bürgergesellschaftlichen Energiewirtschaft dienen soll“.
- Im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG), das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, sind einige Pilotvorhaben festgeschrieben. Dazu gehörte auch die Variante der Erdverkabelung auf Teilen der Strecke Wahle-Mecklar. Dieses Pilotvorhaben hätte im Raumordnungsverfahren als Variante zur Höchstspannungs-Freileitung untersucht werden müssen. „Doch diese Alternative wurde nicht geprüft“, kritisiert Dr. Marita Wudtke.
Um die Energiewende zu schaffen, muss vor allem die Windkraft in Hessen,aber auch in Bayern und Baden-Württemberg, wo noch erhebliche ungenutzte und unverzichtbare Potentiale zur dezentralen Energieerzeugung bestehen, ausgebaut werden. Die Windenergie ist die wichtigste und zudem wirtschaftlichste unter den erneuerbaren Energien. Bisher wurde der Ausbau der Windenergie in den genannten Bundesländern jedoch politisch behindert.
Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 55 KB)