BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


7. Januar 2015

Die Gefleckte Heidelibelle ist Libelle des Jahres 2015

Gefleckte Heidelibelle. Foto: Günter J. Loos, BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (GdO) haben die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) zur Libelle des Jahres 2015 gekürt. Während die Libellenart früher häufig war, ist sie heute nur noch selten zu entdecken. Dies liegt vor allem am Biotopschwund: Feuchtwiesen, Überschwemmungsflächen in Flussauen und Moortümpel, an denen sich die Libellenart von Mai bis Oktober bevorzugt aufhält, werden immer seltener. Daher steht die Gefleckte Heidelibelle mittlerweile in vielen Teilen Deutschlands als gefährdete Art auf der Roten Liste. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist sie sogar „stark gefährdet“.

In Niedersachsen erschienen die Bestände 2009 noch zufriedenstellend, es zeichnete sich allerdings bereits ein Rückgang der Art ab. Bei den derzeit laufenden Vorarbeiten zur Aktualisierung der Roten Liste für Niedersachsen hat sich dieser Trend bestätigt. In der Fläche finden sich fast nur noch Einzelindividuen. In den Flussauen mit Überschwemmungsbereichen scheint die Art ihre letzten stabileren Fortpflanzungsgebiete zu finden.

Die Libelle des Jahres 2015 gehört zur Familie der Libellulidae, eine Gruppe der Großlibellen. Das auffälligste Unterscheidungsmerkmal zu anderen Arten der Gattung Heidelibellen sind die großen gelben Flecken an der Basis ihrer Flügel. Sie sind sowohl bei den orange-rot gefärbten Männchen als auch bei den beige-gelben Weibchen sehr auffällig. Bis sich aus den Eiern die farbenprächtige Libelle mit einer Flügelspannweite von 50 bis 60 Millimetern entwickelt, dauert es knapp ein Jahr.

Die Gefleckte Heidelibelle besiedelt vor allem stehende Gewässer, in welchen viele Wasserpflanzen wachsen und der Wasserstand stark schwankt. Ihr macht es nichts aus, wenn solche Tümpel und Teiche im Sommer teils oder ganz austrocknen. Dies ist der Art sogar förderlich, denn sie vermeidet dadurch Konkurrenz und ihre schnell wachsenden Larven können sich auch in der kurzen Zeit gut entwickeln. In Überschwemmungsbereichen von Flüssen und Bächen oder wechselfeuchten Wiesen und Weiden findet die Libelle des Jahres 2015 ideale Lebensbedingungen. Daher profitiert sie indirekt von Naturschutzmaßnahmen für Wiesenvögel und Amphibien, die diesen Lebensraum mit ihr teilen.

Zu schaffen macht es der Gefleckten Heidelibelle jedoch, wenn durch menschliche Eingriffe der Wasser- und Grundwasserhaushalt in ihren bevorzugten Gewässern negativ verändert wird. Beispielsweise verschwinden Überschwemmungsbereiche, die für diese Libellenart so wichtig sind, wenn Flüsse und Bäche begradigt werden. Durch oberflächennahe Drainagen kann außerdem der Grundwasserstand sinken, so dass sich der Lebensraum der Gefleckten Heidelibelle und anderer bedrohter Insektenarten rapide verändert – oder gar ganz verschwindet. Die Libelle des Jahres 2015 könne nur durch den konsequenten Schutz ihrer Biotope und natürlicher Landschaftsprozesse wie Fließgewässerdynamik und wechselnde Wasserstände erhalten werden, mahnen daher die GdO und der BUND.

Seit 2011 wählen die Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (Libellenkundler) und der BUND die „Libelle des Jahres“ aus, um auf die Vielfalt der Arten und ihre Bedrohung aufmerksam zu machen. Von den 80 heimischen Libellenarten stehen 48 auf der Roten Liste gefährdeter Insekten.

Pressefotos der Gefleckten Heidelibelle im Internet unter:
http://www.bund.net/presse/bild_und_ton/aktionen_und_projekte/#c92536 

Mehr Informationen zu Libellen unter: www.libellula.org  und www.bund.net/libellen

Rückfragen zum Thema an:
Renate Marcus
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 30
E-Mail: renate.marcus@nds.bund.net

Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 60 KB)


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/themen/artenschutz/artenschutz_detailansicht/browse/4/artikel/die-gefleckte-heidelibelle-ist-libelle-des-jahres-2015-1/