Mit zunehmendem Umweltbewusstsein wachsen auch die Ansprüche. Immer mehr Menschen sind bemüht, Massentourismus zu meiden und fragen bei der Reisenplanung nach ökologischen Kriterien. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirbt dafür, sowohl bei der An- und Abreise als auch am Urlaubsziel auf den Umweltschutz zu achten. So werden auf Öko-Campingplätzen Strom und Wasser gespart, umweltfreundliche Reinigungsmittel verwendet, Abfälle vermieden und Restabfälle recycelt. Eingesetzt wird Ökostrom, Solarkollektoren übernehmen die Warmwasserbereitung. Die Gestaltung der Plätze erfolgt naturnah, standorttypische Pflanzen dienen der Artenvielfalt. Plastik-Spielgeräte sind tabu, die Kinder gestalten den Spielplatz oft selbst und können Bäume, Felsen und Steine beklettern. Gelegentlich ersetzen Naturschwimmteiche mit Chemikalien gereinigte Pools. Im Einkaufsladen oder der Gaststätte sind regionale Bioprodukte und Waren aus fairem Handel im Angebot. Zertifizierte Öko-Campingplätze tragen das Umweltsiegel "Viabono", das "Europäische Umweltzeichen" oder das Zeichen "Ecocamping".
Für den Familien- oder Gruppenurlaub werden Öko-Ferienhäuser mit naturnahen Gärten und Ausflugszielen in der unmittelbaren Umgebung bevorzugt. Im Trend liegen Öko-Hotels, rund fünfzig gibt es inzwischen europaweit. Auch sie tragen Labels wie "Viabono" oder "Biohotels". Die Ferien-Umweltbilanz verbessert sich entscheidend, wenn zur An- und Abreise und für Ausflüge Fahrrad, Bus oder Bahn genutzt werden. Auch beim Radurlaub kann mit der Bahn ins Tourengebiet gereist werden. So zum "Grünen Band", dem vom BUND geschützten ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. Weitere Informationen zu Radurlauben unter www.bettundbike.de und www.radurlaub.de. Umweltfreundliche Reiseangebote enthält auch die Internetseite http://service.bund-naturschutz.de. Eine Karte mit "Biohotels" findet sich unter www.biohotels.info. Mehr Informationen zum Öko-Camping finden sich unter www.viabono.de und www.ecocamping.net.
Die BUND-Ökotipps sind kostenlos zum Abdruck freigegeben. Der BUND muss als Quelle erkennbar sein.