21. August 1996
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Krümmel - "Großer Erfolg, Krümmel muß auf den Prüfstand"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 21. August 1996 - "Jetzt muß das Kernkraftwerk Krümmel vollständig auf den Prüfstand. Denn das Oberverwaltungsgericht in Schleswig muß den Verdacht, daß Krümmel die Leukämiefälle in der Elbmarsch verursacht, in einem neuen Verfahren genau überprüfen", so Renate Backhaus, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen zum Krümmel-Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hatte heute der Revisionsklage von Backhaus gegen das Atomkraftwerk an der Elbe stattgegeben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht (OVG) nach Schleswig zurückverwiesen.
Diese Entscheidung sei ein großer Erfolg, denn die Bundesrichter hätten deutlich gemacht, daß der Betrieb von Kernkraftwerken nicht ohne weiteres durch Nachtragsgenehmigungen verändert werden darf, wenn ein begründeter Verdacht besteht, daß schon der "Normalbetrieb" ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstelle. "Ausdrücklich wurde in der Entscheidung auf das Gebot der Schadensvorsorge hingewiesen, das von der Genehmigungsbehörde und damit vom schleswig-holsteinischen Energieminister einzuhalten ist", so Backhaus.
Das Urteil hätte grundsätzliche Bedeutung, denn zahlreiche Kernkraftwerke in Deutschland liefen mit Nachtrags- oder Änderungsgenehmigungen. "Es kann aber nicht angehen, daß eine Betriebsgenehmigung bis zum Sankt Nimmerleinstag gültig ist, egal welche Änderungen im Atommeiler vorgenommen werden. Für jede Änderung muß der Beurteilungsmaßstab aktualisiert und eventuell die Hauptbetriebsgenehmigung überprüft werden", so Backhaus. Als in Krümmel 1991 der Betrieb durch neue Brennelemente geändert wurde, seien die ersten Leukämiefälle bereits bekannt gewesen. Diese Tatsache muß jetzt auch das OVG in Schleswig entscheidend berücksichtigen. Für das Kraftwerk Krümmel kann das bedeuten, daß dann die Nachtragsgenehmigung aufgehoben wird.
Vom Land Niedersachsen forderte die BUND-Vorsitzende unverzüglich, Mittel für eine Leukämiefallstudie bereitzustellen.