BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


12. August 1996

Atomkraftwerk Krümmel - BUND-Vorsitzende klagt vor Bundesverwaltungsgericht

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 12. August 1996 - Am kommenden Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin die Klage von Renate Backhaus gegen das Atomkraftwerk Krümmel in Schleswig-Holstein behandelt. Backhaus ist Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen und wohnt nur zwanzig Kilometer vom Atommeiler Krümmel entfernt im niedersächsischen Reppenstedt. Seit 1991 klagt sie dagegen, daß neue Brennelemente mit höherer Radioaktivität in den Atommeiler Krümmel eingesetzt wurden, obwohl bereits die ersten Leukämiefälle in der Elbmarsch bekannt waren: "Mit den Hochabbrand-Elementen wurde der Kraftwerksbetrieb entscheidend verändert, ohne ein öffentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen", erklärte Backhaus. Gerade beim Risiko-Reaktor Krümmel sei dieses Vorgehen unverantwortlich, denn es müsse geklärt werden, ob die Bevölkerung neuen, noch größeren Gefahren ausgesetzt sei. "Nach wie vor besteht der Verdacht, daß es einen Zusammenhang zwischen dem Atomkraftwerk und den vielen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch gibt", so die BUND-Vorsitzende. Erst letzten Monat sei hier wieder ein Junge an Blutkrebs erkrankt. "Um Krümmel die Betriebsgenehmigung zu entziehen, darf nicht auf den eindeutigen tödlichen Beweis gewartet werden."
Vor zwei Jahren, im November 1994, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig die Klage von Backhaus zurückgewiesen. In der Begründung hieß es, der Einbau der Hochabbrand-Elemente sei nach `Maßgabe des geltenden Atomgesetzes` und der `höchstrichterlichen Rechtssprechung nicht zu beanstanden`. Eine Revision gegen sein Urteil ließ das OVG damals nicht zu. Dagegen legte Backhaus jedoch erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein: "Nur selten wird die Revision zugelassen und daß sich jetzt auch noch der Oberbundesanwalt einschaltet, ist ein weiteres Zeichen für die Bedeutung und Tragweite dieses Prozesses," sagte Backhaus.
In Berlin soll es nämlich nicht nur um die Betriebsgenehmigung von Krümmel gehen. Vielmehr wollen die Richter jetzt eine rechtsgrundsätzlichen Klärung der Frage, inwieweit der Bestand atomrechtlicher Genehmigungen durch wesentliche Änderungen der Anlagen betroffen ist. "Mit anderen Worten, es geht darum, ob sich Krümmel auf seiner Errichtungs- und Betriebsgenehmigung `ausruhen` kann, egal was danach geschieht", so Backhaus. Rechtsgrundsätzliche Bedeutung sieht die BUND-Vorsitzende vor allem darin, daß an fast jedem Atomkraftwerk Änderungen im Laufe der Betriebszeit vorgenommen würden, ohne spezielle Genehmigungsverfahren. "Dieser Prozeß wird hoffentlich den Durchbruch bringen, damit weitere Leukämiefälle verhindert werden können", so Backhaus.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/94/artikel/atomkraftwerk-kruemmel-bund-vorsitzende-klagt-vor-bundesverwaltungsgericht/