BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


7. November 1996

Kernkraftwerk Krümmel darf wieder ans Netz - BUND-Vorsitzende Backhaus: Wirtschaftliche Interessen gelten mehr als Gesundheitsvorsorge

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover/Reppenstedt, 07. November 1996 - Den heutigen Entscheid des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, Krümmel wieder in Betrieb gehen zu lassen, hat Renate Backhaus, Klägerin gegen das Kernkraftwerk und Landes-Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen äußerst bedauert: "Zwar wird die eigentliche Entscheidung in der mündlichen Hauptverhandlung gefällt, aber das OVG tut so, als wenn schon jetzt der Verdacht auf Leukämie durch Krümmel eindeutig widerlegt sei", sagte Backhaus. Dabei fehlten noch neue Gutachten und Untersuchungen, die allerdings jetzt unter dem massiven Druck des Faktischen, nämlich dem Betrieb des Atomkraftwerks, erstellt werden müßten.
Das OVG habe sich der Argumentation des schleswig-holsteinischen Energieministeriums der rot-grünen Landesregierung angeschlossen. Das Ministerium - als beklagte Aufsichtsbehörde - hatte dafür plädiert, den Antrag von Backhaus abzulehnen und Krümmel wieder ans Netz gehen zu lassen. Als absolut skandalös wertete Backhaus die Auffassung des OVG, daß es dem Betreiber von Krümmel wirtschaftlich nicht zuzumuten sei, das Kraftwerk noch länger abgeschaltet zu lassen. Wirtschaftlichkeit vor Gesundheitsvorsorge - ein größerer Zynismus sei kaum denkbar. "Das ist ein Fausthieb für die gefährdeten Menschen in der Elbmarsch", so Backhaus. "Aber leukemiekranke Kinder verursachen halt nur Kosten und sind kein Wirtschaftsfaktor, der mit einem Kernkraftwerk konkurrieren kann."


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/93/artikel/kernkraftwerk-kruemmel-darf-wieder-ans-netz-bund-vorsitzende-backhaus-wirtschaftliche-interessen/