17. Oktober 1996
BUND, LBU und NABU: "Verbandsklagerecht erhalten" - Präventivfunktion hat sich bewährt
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 17. Oktober 1996 - Die Niedersächsischen Umweltverbände BUND, LBU und NABU appellierten heute an die Abgeordneten aller Landtagsfraktionen, das Verbandsklagerecht beizuhalten und einem entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.
"Das Verbandsklagerecht bedeutet keine Privilegierung von Umweltinteressen oder gar der klageberechtigten Verbände. Vielmehr wird dadurch die Chancengleichheit zwischen Naturnutz und Naturschutz etwas zu Gunsten der Natur verbessert", stellte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschäftsführer des BUND klar. Der Landtag wird am Donnerstag über das Verbandsklagerecht, das am 1. November 1993 mit der Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes eingeführt wurde, debattieren. Bereits im September 1996 hatte die CDU-Fraktion in einer Dringlichen Anfrage die Abschaffung der Verbandsklage gefordert und will dies nunmehr mit einem Entschließungsantrag erreichen.
Seit Einführung der Verbandsklage haben BUND, LBU und NABU insgesamt sieben Verbandsklagen eingereicht: "Das zeigt wie umsichtig und zurückhaltend dieses Instrument genutzt wird, von einer Klageflut kann also nicht gesprochen werden. Die Umweltverbände als `idelle Anwälte für Natur und Umwelt` nehmen jährlich zu rund 3000 Vorhaben Stellung. In drei Klageverfahren wurde zugunsten der Verbände entschieden, drei Verfahren sind derzeit noch anhängig", erläuterte Olaf Tschimpke, NABU-Landesgeschäftsführer.
Die Bedeutung der Klagemöglichkeit sehen die drei Umweltverbände darin, daß Konflikte bereits frühzeitig in Planungsverfahren entschärft werden können. "Durch die Einklagbarkeit von Umweltinteressen werden Verwaltungen dazu veranlaßt, Umweltbelange von vornherein angemessen zu berücksichtigen", sagte Hanna Reupke, LBU-Vorstandsmitglied. Die Verbandsklage erfülle damit die vom niedersächsischen Gesetzgeber zugedachte Präventivfunktion: Natur- und Umweltschutzbelange gewährleisten somit auch eine Akzeptanz der Planung in der Öffentlichkeit. Geklagt könne nur werden, wenn Verwaltungsentscheidungen gegen geltende naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Zahlen belegen, daß die Verbände verantwortungsbewußt und sparsam von dem Recht zur Verbandsklage Gebrauch machen, so Reupke weiter.
Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ist nach Ansicht von BUND, LBU und NABU unhaltbar und inhaltlich falsch. Die CDU unterstelle, daß die Verbände bei der Emsvertiefung die Landesregierung mit einer Verbandsklage erpreßt hätten. "Das Geld, so der gerichtliche Vergleich mit der Landesregierung, ist ausschließlich für die Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation an der Ems bestimmt und fließt nicht in die Taschen der Verbände, wie die CDU glauben machen will. Im übrigen kann es an der Ems keine Verbandsklage geben, da für Bundeswasserstraßen der Bund zuständig ist und es auf bundesgesetzlicher Ebene kein Klagerecht für Umweltverbände gibt."
Auch das zweite Beispiel, die Klage des BUND gegen das Deichbauprojekt Cäciliengroden, mit dem der Antrag auf Abschaffung der Verbandsklage begründet werde, verdrehe die Tatsachen. "Nicht die werden angeprangert, die falsche Entscheidungen zu verantworten haben, wie die Bezirksregierung beim Deich in Cäciliengroden, sondern diejenigen, die auf die Mißstände und Unrechtmäßigkeiten aufmerksam machen", sagt BUND-Geschäftsführer Bodenstein-Dresler.
Die Verbandsklage sehen BUND, LBU und NABU als rechtsstaatliche Errungenschaft, denn dadurch werde es möglich, Verwaltungshandeln notfalls gerichtlich zu überprüfen und zu korrigieren.