16. Oktober 1996
Atomkraftwerk Krümmel darf nicht wieder ans Netz - "Sofortvollzug für Änderungsgenehmigung muß aufgehoben werden"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 16. Oktober 1996 - Im Rechtsstreit um das Atomkraftwerk Krümmel hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin jetzt die schriftliche Begründung für sein Urteil vom 21. August nachgeliefert. Die Klägerin gegen das AKW, Renate Backhaus, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen, zog heute auf einer Pressekonferenz in Hannover daraus den Schluß, daß Krümmel nicht wieder ans Netz darf: "Die schleswig-holsteinische Landesregierung muß den Sofortvollzug für die 1991 erteilte Änderungsgenehmigung aufheben", sagte Backhaus. Denn das Berliner Urteil betone die Pflicht zur Schadensvorsorge: "Sie ist ein höheres Gut, als das `öffentliche Interesse` mit dem damals der Sofortvollzug der Änderungsgenehmigung für die neuen GE-11-Brennelemente begründet wurde", so die BUND-Vositzende weiter.
Würde diese Genehmigung wirklich aufgehoben, müßten die GE-11-Brennelemente aus dem Reaktorkern entfernt werden. "Da die Atomfabrik in Hanau aber keine Brennstäbe der früheren Generation mehr herstellt, läge Krümmel ohne Brennelemente still. Dann könnten alle notwendigen Untersuchungen und Prüfungen ohne Zeitdruck durchgeführt werden," erläuterte Backhaus. Zur Zeit ist der umstrittene Atomreaktor wegen Revisionsarbeiten abgeschaltet, soll aber nach dem Willen der Betreiber nächste Woche wieder in Betrieb gehen. "Jetzt ist also eine günstige Gelegenheit für die rot-grüne Landesregierung in Kiel, die Menschen in der Elbmarsch vor weiteren Gesundheitsschäden zu schützen, in dem der Energieminister den Reaktor stillegt."
Den zweiten wesentlichen Punkt der dreißigseitigen Urteilsbegründung sieht Backhaus darin, daß nun geprüft werden muß, ob die Dosisgrenzwerte der bundesweit geltenden Strahlenschutzverordnung überhaupt noch haltbar sind. "Die Berliner Richter stellen die Frage, ob die Strahlungsgrenzwerte, die für den Normalbetrieb von Krümmel zugrundegelegt wurden, heute noch dem Gebot der Schadensvorsorge genügen", erläuterte Backhaus. Das BVG richte sich in dieser Sache sogar direkt an die Bundesregierung, die für die Strahlenschutzverordnung verantwortlich sei. In der Urteilsbegründung heiße es wörtlich: "Das Gebot der Schadensvorsorge ebenso wie die staatliche Schutzpflicht lassen es nicht zu, daß der Verordnungsgeber an einem Schutzkonzept festhält, wenn dieses durch wissenschaftliche Erkenntnisfortschritte überholt ist."
Auch in anderer Hinsicht habe das Urteil aus Berlin Bedeutung über den Fall Krümmel hinaus. Nämlich dann, wenn Kernkraftwerke nachgerüstet werden sollen: "Hier kann jetzt nicht mehr Stück für Stück nachgerüstet und geflickt werden, um dann die Atommeiler mit Nachtrags- oder Änderungsgenehmigungen weiterzufahren", sagte Backhaus. Sondern es müsse immer der Zusammenhang der Änderung mit der Gesamtanlage beachtet werden. "Da das BVG diese Pflicht sogar als `grundrechtlich geboten` ansieht, kann dies auch nicht durch eine Novellierung des Atomgesetzes, über die bereits spekuliert wurde, ausgehebelt werden", betont Backhaus. Leicht zu durchschauen seien die Einwürfe von Atomkraftwerksbetreibern, daß dadurch auch sicherheitserhöhende Änderungen der Anlagen blockiert würden. "Kein vernünftiger Mensch wird dagegen Klagen, wenn die ohnehin schon risikoreichen Atomkraftwerke etwas sicherer werden", gab Backhaus zu bedenken.
BI: "Statt Lippenbekenntnissen - Krümmel abschalten"
Marion Lewandowski, Sprecherin der `Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch` erklärte auf der Pressekonferenz, daß die Wiederinbetriebnahme Krümmels unverantwortlich sei. "Angesichts der dramatischen Leukämiehäufung in unmittelbarer Umgebung des Atommeilers, in Kenntnis des Berliner Urteils und den Schlampereien beim Bau des Druckbehälters darf der Leukämiereaktor nicht wieder ans Netz gehen", erklärte Lewandowski. Energieminister Claus Möller sei gefordert, nicht nur Lippenbekenntnisse für den Ausstieg abzugeben, sondern endlich zu handeln. "Sollten Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein mit ihrem Staatssekretär Willi Voigt der Wiederinbetriebnahme Krümmels zustimmen ist es mit der Glaubwürdigkeit grüner Ausstiegspolitik vorbei", so Lewandowski. Auch die SPD habe schließlich seit zehn Jahren einen bundesweiten Beschluß zum Atomausstieg.