17. Dezember 1996
BUND zu Wesertunnel: - "Wahre Kosten werden verschwiegen"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover/Berne, 17. Dezember 1996 - "Beim Wesertunnel werden scheinbar die wahren Kosten verschwiegen, um das unsinnige Projekt nicht noch ungünstiger dastehen zu lassen", diesen Verdacht äußerte heute Inge Götz vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Vorstandsmitglied der BUND-Kreisgruppe Wesermarsch ist erstaunt, daß das Niedersächsische Verkehrsministerium immer noch von rund 590 Millionen Mark Baukosten für die Weseruntertunnelung bei Dedesdorf ausgeht. "Das Bundesverkehrsministerium hingegen veranschlagt dafür über eine Milliarde Mark, die von privaten Investoren aufgebracht werden sollen", so die BUND-Sprecherin. Zurückgezahlt werden soll dieser Betrag nach den Planungen des Bundesverkehrsministeriums erst in den Jahren 2002 bis 2016. "Die Entscheidungsträger von heute sind dann schon längst in Rente und überlassen es ihren Kindern, die Suppe auszulöffeln, die sie uns jetzt einbrocken wollen", so BUND-Vertreterin Götz.
"Bereits bei dem niedrigen Baupreis beträgt das Verhältnis von Kosten zu Nutzen lediglich eins zu eins, so daß eigentlich kein Grund besteht, den Wesertunnel als vorrangig einzustufen", erläuterte Götz. Dafür schreibe das Bundesverkehrsministerium sonst ein Verhältnis von mindestens 1 zu 3 vor. "Mit dem tatsächlichen Baupreis würde sich das Verhältnis soweit verschlechtern, daß auch aus finanzieller Sicht keine Rechtfertigung mehr für das Straßenbauvorhaben besteht", so die BUND-Vertreterin weiter. Bislang seien keine aktuellen Angaben über den Nutzen der Weserquerung vorgelegt worden.
Verkehrspolitisch mache der Tunnel keinen Sinn, denn er sei ein Baustein um den internationalen Transitverkehr auf der Straße anzukurbeln. Für die strukturschwache Region seien preiswertere Transportlösungen auf der Schiene denkbar, um die Anwohner der Bundesstraßen zu entlasten. Über eine mögliche Verbandsklage des BUND gegen den Wesertunnel könne allerdings erst entschieden werden, wenn der Planfeststellungsbeschluß vorliege: "Auch wenn das Vorhaben aus Umweltsicht und finanziell nicht zu rechtfertigen ist, können wir nur gegen den konkreten Beschluß