BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


25. November 1996

BUND setzt Klage beim Deichbau Cäciliengroden fort - - "Erfolg im Eilverfahren stimmt optimistisch"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 25. November 1996 - "Der heutige Erfolg im Eilverfahren stimmt optimistisch, daß unsere Klage auch in der Fortsetzungsverhandlung positiv entschieden wird und wir Maßstäbe für Naturschutz und künftige Baumaßnahmen im Wattenmeer setzen." Das erklärte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen am Montag auf einer Pressekonferenz in Hannover. Der BUND hatte im April mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg versucht, einen Planfeststellungsbeschluß der Bezirksregierung Weser-Ems zu stoppen. Damals hatte die Verwaltung die Zerstörung von mehr als 40 Hektar Salzwiesen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Zuge von Deichverstärkungen bei Cäciliengroden abgesegnet."Leider konnten wir diese ökologisch wertvollen und strenggeschützten Flächen nicht mehr retten", bedauerte der Sprecher des BUND, der in dem Verfahren von der Umweltstiftung WWF Deutschland unterstützt wird. "Bezirksregierung und Oldenburgischer Deichband haben mit dem angeordneten Sofortvollzug und dem sofortigen Baubeginn irreparable Fakten geschaffen und dabei sogar Einwendungsfristen ignoriert." Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg komme es heute aber zu einer vorläufigen Einigung, die der BUND als Zugeständnis der Bezirksregierung wertet.Die Behörde will in einer gemeinsamen Erledigungserklärung beim OVG zugestehen, daß jetzt zumindest der Klei als Deichbaumaterial nicht im geschützten Wattenmeer entnommen werden darf: "Wir sehen darin einen Erfolg, denn die Bezirksregierung hatte dies in dem umstrittenen Planfeststellungsbeschluß strikt abgelehnt", sagte die BUND-Naturschutzexpertin Dr. Marita Wudtke. Der BUND erklärte seinerseits, nicht auf den Rückbau und die Verschiebung des Deiches zu bestehen. Da die Salzwiesen an dieser Stelle nicht mehr zu retten seien, mache es keinen Sinn, auf eine langwierige Deichverlegung zu beharren. "Mit der Einigung im Eilverfahren geben wir den Weg frei für einen alsbaldigen Weiterbau des Deiches. Damit tragen wir den berechtigten Interessen der Bevölkerung zur Deichsicherheit Rechnung, so die BUND-Sprecherin.BUND und WWF stellten nochmals heraus, daß für die Verzögerungen beim Deichbau allein die Bezirksregierung und der Deichband durch die rechtswidrige Planfeststellung und das voreilige Vorgehen verantwortlich seien.Daß sich das OVG überhaupt mit der Angelegenheit befaßt, beruht auf einer Beschwerde der Bezirksregierung gegen den Entscheid der Oldenburger Richter zugunsten des BUND. Im Juni hatte das VG einen Stopp der Bauarbeiten am Deich verfügt und die Wintersicherung angeordnet. Bedauerlicherweise konnte das VG aber wegen des komplizierten Sachverhaltes erst zwei Monate nach Einreichen des Eilantrags ein Urteil fällen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Salzwiesen jedoch bereits durch Baugeräte und Erdaufschüttungen zum großen Teil vernichtet.


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Ausgleichsmaßnahmen für zerstörte Salzwiesen gefordert

In der Weiterführung des Verfahrens wollen BUND und WWF mit einer sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage zwei Ziele erreichen: Zunächst soll der Planfeststellungsbeschluß als rechtswidrig entschieden werden. "Damit wäre ein Präzedenzfall für zukünftigen Deichbau an der gesamten Küste geschaffen", erklärte WWF-Sprecher Holger Wesemüller. Schon jetzt sei festzustellen, daß bei Verhandlungen um weitere Deichbaumaßnahmen nicht mehr so dreist über den Naturschutz hinweggegangen werde. In der Regel sei ein sicherer Sturmflutschutz mit einer landseitigen Verstärkung des Hauptdeiches zu erreichen, auch beim Cäciliengroden. "Wir sind nicht gewillt, eine weitere Beschneidung des Nationalparks Wattenmeer und der Salzwiesen hinzunehmen", so Wesemüller. Schließlich sei ein breites Deichvorland für den Küstenschutz von Vorteil, wie jüngst eine Studie der Universität Oldenburg ergeben hätte.
Darüberhinaus sollen mit der Fortsetzungsfeststellungsklage Ausgleichsmaßnahmen für die jetzt zerstörten Salzwiesen festgelegt werden. Bislang sträube sich die Bezirksregierung dagegen, den Schaden, der durch den umstrittenen Planfeststellungsbeschluß entstanden ist, auch angemessen auszugleichen.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/92/artikel/bund-setzt-klage-beim-deichbau-caeciliengroden-fort-erfolg-im-eilverfahren-stimmt-optimistisch/