30. Oktober 1997
OVG-Urteil zur Krümmel-Klage - BUND-Vorsitzende: "Ablehnung ist kein Freispruch für Krümmel"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 30. Oktober 1997 - Enttäuscht über die Ablehnung ihrer Klage äußerte sich Renate Backhaus, die Landesvorsitzende des BUND-Niedersachsen, einen Tag nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig. "Die Richter in Schleswig haben gestern den umfangreichen Prüfauftrag, den ihnen das Bundesverwaltungsgericht Berlin im letzten Jahr erteilt hatte, nicht ernstgenommen", so der Eindruck von Backhaus. Zur Neuverhandlung vor dem OVG war es nach einer erfolgreichen Revisionsklage von Backhaus vor dem Bundesverwaltungsgericht gekommen. Jetzt hätte sich das OVG aber nur widerstrebend damit befaßt, ob die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung noch dem Gebot der Schadensvorsorge genügen. Auch sei nicht hinreichend geklärt worden, ob das Kieler Energieministerium 1991, als es neue Brennelemente im Atomkraftwerk Krümmel genehmigte, alle damals schon vorhandenen Erkenntnisse berücksichtigt habe. "Und erst auf unser Drängen wurde kurz darauf eingegangen, ob denn mögliche Erkenntnislücken von damals, endlich geschlossen werden konnten", erläuterte die BUND-Vorsitzende.
Empörend sei gewesen, daß auch diesmal Gefahrenhinweisen renommierter Wissenschaftler vor dem OVG nicht näher nachgegangen wurde: "Unseren Sachverständiger, der sich zu den jüngsten Kühlwasser-Leckagen und der Anlagensicherheit äußern wollte, hat das Gericht nicht zugelassen. Mit der Begründung, Gutachter der Betreiber seien bereits gehört worden und daß es dazu andere Meinungen gäbe, sei dem Gericht bekannt", schilderte Backhaus. Dadurch seien auch diesmal nicht alle Fakten auf den Tisch gekommen, wie sie gehofft hatte, sondern nur eine einseitige Auswahl.
"Der Nachweis, daß Krümmel nicht für die vielen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch verantwortlich ist, wurde gestern jedenfalls nicht erbracht. Deshalb ist die Ablehnung meiner Klage kein Freispruch für den Pannenreaktor", so die BUND-Vorsitzende. Einen "Schlußstrich", wie die AKW-Betreiber meinen, ziehe das Urteil nicht. "Erst wenn das Kieler Energieministerium als Aufsichtsbehörde, die richtigen Schlüsse aus den vorhandenen Mängellisten des Reaktors zieht, das Gebot der Schadensvorsorge wirklich ernst nimmt und Krümmel still legt, erst dann können die Menschen in der Region zur Ruhe kommen und einen Schlußstrich unter dieses traurige Kapitel ziehen", so Backhaus.