18. Februar 1998
Entschlammung Steinhuder Meer - Umweltschützer legen EU-Beschwerde ein
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 18. Februar 1998 - Gegen die geplante Ablagerung von 400.000 Kubikmeter Schlamm aus dem Steinhuder Meer in einem international bedeutsamen Schutzgebiet hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. "Dort kommen Kraniche, Kampfläufer, Rotmilan und viele andere bedrohte Rast- und Brutvögel vor. Deshalb ist das Gebiet durch die europäische Vogelschutzrichtlinie und somit auch durch die FFH-Richtlinie besonders geschützt", erläuterte Dr. Marita Wudtke, Naturschutzreferentin des BUND. Auslaufendes nährstoffreiches Sickerwasser aus dem geplanten Schlammpolder gefährde zudem angrenzende ökologisch wertvolle Hochmoorflächen und Moorbirkenwälder. Diese seltenen Lebensräume vertragen die künstliche Düngerzufuhr nicht. Für die fünf Jahre dauernde Entschlammungsaktion sind allein 1998 rund 900.000 Mark im Landeshaushalt eingeplant.
Auch der niedersächsische Naturschutzbund (NABU) sieht einen Verstoß gegen die EU-Richtlinien: Umweltverträgliche Alternativen zur Schlammablagerung in dem etwa 34 Hektar großen Gebiet, das das niedersächsische Moorschutzprogramm als Renaturierungsfläche ausweist, seinen bei der Planung nicht berücksichtigt worden. Zum einen gebe es Alternativflächen im Mardorfer Feld und nördlich der Moorstraße, auf denen der Schlammpolder angelegt werden könnte. Zum anderen könnte die Schlammablagerung im Steinhuder Meer durch eine geänderte Freizeitnutzung so gesteuert werden, daß eine langfristige Lösung des Problems möglich sei. "Die Beeinträchtigung des Sees und des Schutzgebietes sind also vermeidbar. Deshalb ist der Eingriff laut FFH-Richtlinie nicht zuläßig", erläuterte Elke Meier, Naturschutzreferentin des NABU.
"Die Beschwerde wird bei der EU auf großes Interesse stoßen", sind sich die Umweltverbände sicher. Denn die EU-Kommission habe der Bundesregierung bereits Geldstrafen von täglich 1,5 Millionen Mark angedroht, weil sich Bonn bisher weigere, die FFH-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Inzwischen gäbe es aber einige Gerichtsurteile darüber, daß europäisches Recht direkt anwendbar ist. "Die Maßgaben der EU gelten also auch in Niedersachsen und am Steinhuder Meer", so BUND-Expertin Wudtke.