29. Januar 1998
Emssperrwerk - Planung verstößt gegen EU-Naturschutzrichtlinien "BVG-Urteil zur Ostseeautobahn gilt auch an der Ems"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover/Emden, 29. Januar 1998 - "Das geplante Emssperrwerk verstößt gegen europäische Naturschutzrichtlinien." Diesen Einwand erheben heute Nachmittag die Umweltverbände BUND, NABU und WWF bei der Fortsetzung des Erörterungstermins in Emden. Der Bau und Betrieb des Emssperrwerks gefährde das Nendorper Deichvorland und die darin lebenden Brut- und Rastvögel. Das Gebiet vor den Emsdeichen, das auch durch den geplanten Aufstau der Ems zur Überführung von Meyer-Schiffen bedroht sei, ist ein Schutzgebiet internationaler Bedeutung. Es wird durch die europäische Vogelschutzrichtlinie und durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU besonders streng geschützt. Im Nendorper Deichvorland wurden im letzten Winter unter anderem zahlreiche Nonnengänse beobachtet, die insgesamt über vier Prozent des Weltbestandes dieser seltenen und gefährdeten Vogelart ausmachen.
Nach Ansicht von BUND, NABU und WWF ist durch das jüngste Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zur geplanten Ostseeautobahn A 20 auch im Verfahren um das Emssperrwerk eine neue Situation entstanden: Das BVG hält die europäische FFH-Richtlinie für direkt anwendbar, weil die BRD sie nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Das bedeutet, daß Gebiete, die nach der Richtlinie schutzwürdig sind, direkt den Schutz des EU-Rechts genießen. Die Ems ist im Sinne der FFH-Richtlinie eine ökologisch wertvolle Flußmündung (Ästuar). Dadurch ergeben sich strengere Anforderungen an die Prüfung des Eingriff und an die Zulässigkeit des Vorhabens, als bisher vom Land Niedersachsen, als Antragsteller des Emssperrwerks angenommen wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht betone in seiner Entscheidung, daß die Vogelschutzrichtlinie gegenüber staatlichen Behörden - auch ohne Umsetzung in nationales Recht - unmittelbar rechtliche Verpflichtungen auslöse. "Das bedeutet, daß jeder Mitgliedstaat jede erhebliche Beeinträchtigung eines Schutzgebietes abzuwehren hat. Wirtschaftliche Interessen haben keinen Vorrang", erklärte der Verbandssprecher. Da aber das Schutzgebiet durch den Sperrwerksbau massiv beeinträchtigt und die Tiere in ihrem Bestand gefährdet würden, falle die nach EU-Recht vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung mit Sicherheit negativ aus. Das bedeute das Ende der Sperrwerkspläne sind sich BUND, NABU und WWF sicher.