16. März 1998
Klage gegen Atomkraftwerk Krümmel - Bundesverwaltungsgericht lehnt Revision ab
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 16. März 1998 - Enttäuscht reagierte heute Renate Backhaus, Klägerin gegen das Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht, auf die Ablehnung ihres Revisionsantrags durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Berlin. Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die seit 1991 gegen das umstrittene Atomkraftwerk in Schleswig-Holstein klagt, hatte im Januar beim BVG beantragt, die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig vom Oktober letzten Jahres zuzulassen.
Backhaus war im langjährigen Krümmel-Verfahren bereits 1996 mit einer Beschwerde beim BVG in Berlin erfolgreich, so daß es 1997 zur Neuverhandlung vor dem OVG gekommen war. "Nun wurde aber nur nach formalen Gründen entschieden, inhaltlich haben die Berliner Richter das OVG-Urteil nicht mehr geprüft", erläuterte die BUND-Vorsitzende. Das BVG übernehme jetzt - anders als vor zwei Jahren - die Position der Strahlenschutzkommission. Demnach seien die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung ausreichend und entsprächen dem Gebot der Schadensvorsorge. "Das BVG hat sich damit einen Schritt vor und zwei zurück bewegt, denn mit dieser Haltung hätten wir uns im letzten Jahr den Gang vor das OVG sparen können", sagte Backhaus.
Nach der jetzigen Entscheidung besteht für sie keine Möglichkeit mehr, gerichtlich gegen das Atomkraftwerk Krümmel vorzugehen und für die Sicherheit der Menschen in der Elbmarsch zu kämpfen. Zudem habe das BVG mit der Ablehnung seine eigene fortschrittliche Haltung von 1996 aufgegeben, durch die eine bundesweite Debatte über Strahlengrenzwerte angestoßen worden sei und die die Frage nach Ermittlungslücken beim Pannenreaktor Krümmel neu aufgeworfen habe. "Ich bedauere diese Entwicklung sehr. Zumal nach dem BVG-Urteil gegen Mülheim-Kärlich ein weiterer Silberstreif am Horizont auftauchte und uns hoffen ließ, daß die menschenverachtende Atomenergie einer rechtlichen Überprüfung nicht mehr standhält", so die BUND-Vorsitzende. "Aber dieser Hoffnungsschimmer war scheinbar nur ein Wetterleuchten."
Nun läge es erneut in der Hand der Politiker, den Leukämiereaktor abzuschalten. Drei Gutachten zu den Häufungen von Blutkrebserkrankungen in der Elbmarsch seien in Auftrag gegeben worden. "Es wird sich zeigen, ob die Landesregierung in Schleswig-Holstein die Kraft hat, ihre Ausstiegsbekundungen wirklich in die Tat umzusetzen", so Backhaus. Nach einem Regierungswechsel in diesem Herbst müsse auch auf Bundesebene sofort mit dem Atomausstieg begonnen werden: "Neben dem AKW Krümmel stehen Stade und Biblis ganz oben auf der Stillegungsliste", sagte die BUND-Vorsitzende aus Niedersachsen.