8. September 1998

Emssperrwerk - Umweltverbände korrigieren Rundfunkmeldung: "Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dagegen zu klagen"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 08. September 1998 - BUND und NABU korrigierten jetzt eine Rundfunkmeldung vom heutigen Vormittag zum Thema Emssperrwerk: "Anders als es heute früh gemeldet wurde, besteht nach wie vor die Möglichkeit, gerichtlich gegen das umstrittene Emssperrwerk vorzugehen. Heute endet zwar die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses, gleichzeitig beginnt aber für diejenigen, die in dem Verfahren Einwände erhoben haben, die Klagefrist und die dauert einen Monat", stellte ein Sprecher der beiden Umweltverbände klar.
BUND und NABU selbst hätten als gesetzlich anerkannte Umweltverbände nach der Veröffentlichung der Genehmigung Ende August ebenfalls einen Monat Zeit für ihre Klage, an der jetzt mit Hochdruck gearbeitet werde: "Wir sind optimistisch, denn der Planfeststellungsbeschluß ist in manchen Punkten genauso fadenscheinig wie die Behauptung, daß das Sperrwerk als Küstenschutz dringend notwendig sei", so der Verbändesprecher.




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