BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


22. Oktober 1998

Kein Beton in die Ems! Umweltverbände beantragen sofortigen Baustopp des Emssperrwerks

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover/Oldenburg, 22. Oktober 1998 - Um die irreversible Zerstörung des Vorlandes in der Emsmündung umgehend zu stoppen, haben die Umweltverbände BUND und NABU unterstützt durch die Umweltstiftung WWF-Deutschland nach ihrer Klage gegen das Emssperrwerk bei Gandersum jetzt einen Eilantrag und einen Zusatzantrag auf einen sofortigen Baustopp gestellt. Beide Anträge wurden zusammen mit einer umfangreichen, 200 Seiten umfassenden Klagebegründung dem Verwaltungsgericht Oldenburg vorgelegt und werden heute durch eine Bilddokumentation zur aktuellen Lage im Baubereich ergänzt.
Mit dem Eilantrag soll der Stopp der Arbeiten am Emssperrwerk erreicht werden, bis das Gericht über die eingereichte Klage im Hauptsacheverfahren entschieden hat. Mit dem Zusatzantrag auf "Anordnung eines vorläufigen Baustopps" zielen die Verbände auf einen Vorab-Beschluß des Gerichts, mit dem die noch in der Widerspruchsfrist begonnenen Baumaßnahmen für die Dauer des Eilverfahrens sofort zum Stillstand gebracht werden sollen.
"Unser vorrangiges Ziel ist es, einen sofortigen Baustopp zu erwirken. Nur so kann verhindert werden, daß wertvolle und geschützte Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten an der Ems zerstört werden", sagte eine Sprecherin der Verbände. Es gelte jetzt zu verhindern, daß außendeichs Sandaufspülungen getätigt, sowie Watt, Röhricht und Kleingewässerstrukturen weiter zerstört, Vögel im EU-Vogelschutzgebiet gestört und Fische an ihren Wanderungsaktivitäten gehindert würden. "Es darf kein Beton in die Ems eingebracht werden", betonten BUND, NABU und WWF.
Die Verbände legten ausführlich dar, daß schon die ersten Baumaßnahmen zu erheblichen und zum Teil irreversiblen Eingriffen in den Naturhaushalt führen werden. Bereits jetzt sind negative Auswirkungen auf die Uferstrukturen an der Ems (Watt, Röhricht, Salzwiese) durch Baumaschinen, Bagger- und Rammarbeiten zu beobachten. So werden durch die Baumaßnahmen im EU-Vogelschutzgebiet Nendorper Deichvorland ökologisch besonders wertvolle Ästuarsalzwiesen zerstört, die auch nach europäischen und nationalen Naturschutzbestimmungen unter besonderem Schutz stehen. Salzwiesen sind nur bedingt bis schwer regenerierbar, wie auch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie feststellt.
Der Bremer Rechtsanwalt Dr. Andreas Reich, der die Verbände im Klageverfahren vertritt, machte deutlich: "Der Sofortvollzug der Planfeststellung ist unbegründet. Für den Küstenschutz besteht gar kein dringender Handlungsbedarf." Eine Sprecherin der Verbände sagte: "Auch nach einem Baustopp besteht keine Gefahrensituation für die Menschen an der Ems." Damit stellen die Verbände erneut ihre Position klar, wonach die Eile für das Küstenschutzbauwerk überflüssig und vorgeschoben ist, um für die Meyer-Werft für die Überführung größerer Kreuzfahrtschiffe die Ems aufzustauen.
Die Umweltverbände haben das Gericht darauf hingewiesen, daß dem Antragsteller bei Andauern der Baumaßnahmen hohe Konventionalstrafen drohen, wenn die EU-Kommission feststellt, daß der Bau des Emssperrwerkes aufgrund geltender europarechtlicher Naturschutzbestimmungen (EU-Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) unzulässig ist. "Um nicht Steuergelder zu verschwenden, müßte es gerade im Interesse des Landes Niedersachsen liegen, die Baumaßnahmen bis zur Klärung der rechtlichen Fragen einzustellen", erklärten die Umweltverbände.

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Der BUND LV Niedersachsen bietet Ihnen die Möglichkeit, die Dokumente als Zip-Datei (Winword 6 - Format) herunterzuladen.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/82/artikel/kein-beton-in-die-ems-umweltverbaende-beantragen-sofortigen-baustopp-des-emssperrwerks/