18. November 1998

BUND stoppt Straßenbauprojekt durch geplantes Naturschutzgebiet - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Neubau der B1 im Norden Hildesheims

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 18. November 1998 - In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem umstrittenen Neubau der Bundesstraße 1 nördlich von Hildesheim, der "Nordumgehung Himmelsthür", hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen ersten Erfolg erzielt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erklärte den Planfeststellungsbeschluß der Bezirksregierung Hannover für einen Teilabschnitt der Trasse in einem heute verkündeten Urteil für rechtswidrig. Dies hat zur Folge, daß mit dem Straßenbau, für den die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden war, nicht begonnen werden darf. Selbst im für die Straßenbauer günstigsten Fall ist ein Baubeginn jetzt frühestens im Jahr 2000 möglich.
Die Behörden hatten die Straße nicht, wie meist üblich, mit einer einheitlichen Planung, sondern durch verschiedene kompliziert ineinander verschachtelte Verfahren, darunter einem Bebauungsplan und drei Planfeststellungsverfahren, vorbereitet. In der Klage des BUND, die von der örtlichen Bürgerinitiative Himmelsthür e.V. und dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) unterstützt wurde, war diese Vorgehensweise als rechtswidrig und auch gegenüber den Bürgern als unfair kritisiert worden. Das Oberverwaltungsgericht gab jetzt den Naturschützern recht.
Die Hauptkritik der Naturschutzverbände und der Bürgerinitiative ist aber, daß die Straße wertvollste Natur zerstören würde, ohne die Verkehrswege in der Stadt Hildesheim wesentlich zu entlasten. Noch kommen in dem Gebiet seltene Tier- und Pflanzenarten wie der Eisvogel oder der Neuntöter vor. Die vierspurige Straße soll mit massiven Brückenbauten, Dämmen und Geländeeinschnitten eine Landschaft mit Flußauen, Wäldern, Wiesen und Hecken zerschneiden, die in allen Planungen des Landes und des Kreises als Naturschutzgebiet vorgesehen ist und auch als Schutzgebiet nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angemeldet wurde. Dagegen wäre der Effekt für den Verkehr in der Innenstadt nur sehr gering, da der Anteil des Durchgangsverkehrs auf der heutigen Bundesstraße bei weniger als zehn Prozent liegt. Ein Rückbau der teilweise autobahnartigen Ortsdurchfahrt ist zudem nicht geplant, so daß nach Meinung des BUND nicht einmal der Durchgangsverkehr die Umgehungsstraße annehmen würde.
Der BUND bedauert, daß das Gericht den nachlässigen Umgang der Bezirksregierung mit dem nationalen und europäischen Naturschutzrecht nicht stärker berücksichtigt hat. Denn sonst hätte das Straßenbauprojekt endgültig gestoppt werden müssen. Immerhin hat das OVG wegen der Bedeutung des Gebietes auch für den europäischen Naturschutz ausdrücklich die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob dieser Weg eingeschlagen wird, entscheidet der BUND, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Zunächst blicken die Naturschützer aber auf das Verwaltungsgericht Hannover, das über den zweiten Abschnitt der geplanten Straße entscheiden muß. Da nach Auffassung des BUND hier von der Stadt Hildesheim besonders krasse Rechtsfehler gemacht wurden, ist man optimistisch, daß die naturzerstörende Planung ganz verhindert werden kann.




  • Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
  • Direkt zum Online-Antrag, Foto: eyewire / fotolia.com

Ihre Spende hilft.

Suche