5. Juli 1999

Niedersachsen erfüllt nicht die EU-Naturschutzanforderungen - BUND nennt weitere FFH-Gebiete

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 05. Juli 1999 - Weitere Vorschläge für besondere Naturgebiete in Niedersachsen, die nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie unter Schutz gestellt werden sollen, hat jetzt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über die Bezirksregierungen beim Land eingereicht. "Die Gebiete, die Niedersachsen nach Brüssel melden will, reichen nicht aus. Deshalb haben wir zusätzliche Hochmoore, seltene Moorwälder, Buchen- und Eichenwälder, Heideflächen und zahlreiche andere Gebiete mit seltenen Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, die unbedingt in das europäische Schutzsystem aufgenommen werden müssen", sagte Dr. Marita Wudtke, Naturschutzexpertin des BUND.Die jetzigen FFH-Vorschläge der Landesregierung umfassen etwa vier Prozent der Fläche Niedersachsens. Mit den Ergänzungen des Umweltverbandes können rund fünf Prozent an die EU gemeldet werden. In einem ersten Schritt hatte das Land 1997 bereits knapp zwei Prozent als FFH-Gebiete benannt. "Selbst mit unseren Vorschlägen wäre Niedersachsen mit sieben Prozent FFH-Flächen noch weit von den zehn Prozent Naturschutzfläche entfernt, die die Landesregierung bei ihrem Amtsantritt zugesagt hat", so Wudtke.Nach Auffassung des BUND müßten auch verschiedene Fließgewässer in die FFH-Liste aufgenommen werden: "Luhe, untere Ilmenau und auch die Neetze sind für den Schutz der Fischarten Meer-, Bach- und Flußneunauge oder Steinbeißer außerordentlich wichtig. Diese Tiere werden in der FFH-Richtlinie ausdrücklich genannt. Ihre Lebensräume müssen gesichert werden", forderte die BUND-Vertreterin. Zu den Vorschlägen des BUND zählt auch der Reinhäuser Wald im Landkreis Göttingen. Dort ist das Hauptverbreitungsgebiet einer seltenen Farnart, die erst 1997 in Niedersachsen gefunden wurde. "Das Umweltministerium beschreibt zwar das Farn-Vorkommen im Reinhäuser Wald in seinen Informationen zur FFH-Richtlinie, versäumt dann aber, dieses schützenswerte Gebiet in seiner Liste aufzunehmen", wundert sich Wudtke. Solche Lücken bei den FFH-Nennungen will der BUND mit seinen Vorschlägen schließen.Versäumnisse des Landes sieht der Umweltverband noch immer bei der Umsetzung der Richtlinie, obwohl die Bundesrepublik im Februar von der EU in Sachen FFH wegen Vertragsverletzung verklagt wurde: "In der Klage wird eindeutig gesagt, daß soviele Gebiete wie möglich der EU zu melden sind. Erst Brüssel entscheidet, welche Flächen in das Naturschutzsystem aufgenommen werden und welche nicht. Doch dazu müssen die Vorschläge komplett auf dem Tisch liegen", erläuterte die BUND-Expertin. "Hierzulande sorgen die Lobbyisten von Landwirtschaft und naturnutzender Industrie schon von vornherein dafür, daß die Listen unvollständig bleiben", so die Erfahrungen von Wudtke. Es sei nicht zu akzeptieren, daß die Landesregierung ein europaweit einzigartiges Naturgebiet wie das Gipskarstvorkommen im Südharz nicht zusammenhängend schützen will, sondern löcherig wie ein Schweizer Käse. Mit dieser industriegeprägten Lesart der FFH-Richtlinie widersetze sich das Land den Bestimmungen der EU.




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